Berliner Mietspiegel 2011
Anerkennung Berliner Mietspiegel 2011 als »qualifizierter Mietspiegel«
Der Berliner Mietspiegel 2011 wurde nach anerkannten
wissenschaftlichen Grundsätzen als »qualifizierter
Mietspiegel« gemäß § 558 d BGB fortgeschrieben und
vom Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) und den nachfolgend genannten Interessenverbänden anerkannt:
An der Mietspiegelerstellung haben beratend mitgewirkt:
Die dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten
sind von F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage einer empirischen Repräsentativerhebung (Fortschreibung) ermittelt worden.
Die Wohnlagezuordnungen wurden im Einvernehmen mit den an der Mietspiegelerstellung Beteiligten überprüft und aktualisiert.
|