Wohnen  

 

Berliner Mietspiegel 2011

Anerkennung Berliner Mietspiegel 2011 als »qualifizierter Mietspiegel«

Der Berliner Mietspiegel 2011 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen als »qualifizierter Mietspiegel« gemäß § 558 d BGB fortgeschrieben und vom Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) und den nachfolgend genannten Interessenverbänden anerkannt:

An der Mietspiegelerstellung haben beratend mitgewirkt:

Die dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten sind von F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf der Grundlage einer empirischen Repräsentativerhebung (Fortschreibung) ermittelt worden.

Die Wohnlagezuordnungen wurden im Einvernehmen mit den an der Mietspiegelerstellung Beteiligten überprüft und aktualisiert.

 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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