Wohnen  
Themenliste A-Z Zuständigkeit A-Z Pressemeldungen Kalender
 

Berliner Mieterfibel

Wohngeld


Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen. Und den sollten Sie auch wahrnehmen, um zu erschwinglichen Kosten in angemessenem Wohnraum leben zu können. Vielleicht gehören Sie zu den Anspruchsberechtigten, wissen es aber nicht. Hier deshalb einige Hinweise:
  • Beim Wohngeld spielt es keine Rolle, ob Sie in einem Altbau oder Neubau wohnen, ob Sie Mieter oder Eigentümer des Wohnraums sind.
  • Auch Untermieter einzelner oder mehrerer Zimmer können Wohngeld beantragen.
  • Mieter von Genossenschafts- oder Stiftswohnungen und Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes gehören bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls zum Kreis der An- spruchsberechtigten.
Beachten Sie aber:
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von Transferleistungen (z.B. ALG II und Sozialgeld, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII u.a.) sowie die Haushaltsmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs der jeweiligen Leistung mit berücksichtigt worden sind. Da die angemessenen Wohnkosten im Rahmen der jeweiligen Transferleistung übernommen werden, wirkt sich der Ausschluss vom Wohngeld jedoch nicht nachteilig aus.

Auch alleinstehende Auszubildende und Studierende erhalten grundsätzlich kein Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach Anspruch auf Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III haben.
 
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, richtet sich nach folgenden Kriterien:
  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • Höhe des Gesamteinkommens,
  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder entsprechenden Belastung bei Eigentümern von Wohnraum.
Zu den zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern gehören alle Personen, die in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben und für die der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, der jeweilige Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist.

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens geht die Wohngeldbehörde in der Regel von den zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Einnahmen aus.
Von der (Brutto-)Gesamtsumme können dann unter Umständen bestimmte nicht steuerpflichtige Einnahmen abgesetzt werden. Außerdem kann von der Gesamtsumme generell ein Pauschalbetrag von 6 % abgezogen werden. Dieser Pauschalsatz erhöht sich in drei Stufen auf bis zu 30 %, je nachdem, ob Beiträge zur Krankenversicherung, zur Rentenversicherung und Steuern vom Einkommen entrichtet werden. Bei Schwerbehinderung und für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen kommen weitere Frei- und Abzugsbeträge zur Anwendung. Für die Wohngeldberechnung werden also wesentlich niedrigere Beträge als die Bruttoeinnahmen herangezogen.

Bei der Bewilligung von Wohngeld ist die monatliche Miete (oder Belastung) nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zuschussfähig. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und einer bestimmten Mietenstufe (Berlin ist einheitlich der Mietenstufe IV zugeordnet).

Einkommenserhöhungen oder Mietsenkungen von mehr als 15 % während eines Bewilligungszeitraumes sind der Wohngeldbehörde zu melden. Das Wohngeld wird dann neu berechnet und ggf. gekürzt oder eingestellt.
 
Wohngeld bekommen Anspruchsberechtigte nicht automatisch. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind beim bezirklichen Bürgeramt erhältlich. Dort berät man Sie auch in allen weiteren Fragen zum Thema Wohngeld. Wenn Sie testen wollen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wieviel Wohngeld Sie erhalten würden, können Sie den Wohngeldabfrageservice nutzen. Das Stellen eines Antrags ersetzt der Abfrageservice jedoch nicht! Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie über das Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter "Wohngeld - Ratschläge und Hinweise" (www.bmvbs.de).
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

Tempelhofer Freiheit

Tempelhofer Freiheit

Website für Berliner, Besucher und Touristen, für Event-Veranstalter, Mietinteressenten, Investoren und Pioniere. mehr



IBA Berlin 2020

Hauptstadt - IBA -Logo

IBA Berlin 2020 Gästebuch, Talk, Leitideen, Prae-IBA-Team, IBA-Studio;
Fotos und Filme der Veranstaltungen mehr



Mietspiegel

Berliner Mietspiegel 2011

Berliner
Mietspiegel 2011

mit Abfrageservice mehr