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Warum gibt es Verkehrsverträge?
Das Land Berlin hat die gesetzliche Aufgabe, eine "ausreichende Bedienung" der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen sicherzustellen. Welches Verkehrsangebot erforderlich ist, ist im Nahverkehrsplan geregelt. Dieser ist für die Berliner Verwaltung unmittelbar verbindlich.
Aus Fahrgelderlösen allein kann ein Angebot, das den Vorgaben des NVP entspricht, nicht finanziert werden. Hierzu bedarf es einer Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand, also das Land Berlin. Vor dem Abschluss der Verkehrsverträge waren die Verkehrsunternehmen allein für die Gestaltung des Verkehrsangebotes zuständig. Die Standards des Nahverkehrsplans waren für sie nicht verbindlich. Kurz gesagt: Das Land zahlte, hatte jedoch keine Möglichkeit sicherzustellen, dass es für sein Geld wirklich die Leistungen bekam, die es wollte. Dies musste geändert werden.
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, schloss daher mit den großen Verkehrsunternehmen (u.a. S-Bahn Berlin GmbH und BVG, sowie im Regionalverkehr die DB Regio AG, die ODEG und die NEB) Verkehrsverträge ab.
Diese bilden nunmehr die rechtliche Grundlage für die Zuschusszahlungen des Landes. Außerdem geben sie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Recht, die Verkehrsleistungen zu bestellen und so die konkrete Ausgestaltung des Berliner ÖPNV-Angebots selbst zu bestimmen.
Was bringen die Verkehrsverträge?
Mit dem Abschluss der Verkehrsverträge beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, auch bei knappen öffentlichen Kassen das bestmögliche Angebot im ÖPNV für die Berlinerinnen und Berliner bereit zu stellen.
Die ersten Erfahrungen mit den Verträgen zeigen, dass dieses Ziel erreicht wird. Die politischen Ziele für den öffentlichen Verkehr fließen über den Nahverkehrsplan in die Verkehrsverträge ein. Die Zusammenarbeit von Verkehrsunternehmen einerseits und Aufgabenträger andererseits ermöglicht es, das Nahverkehrsangebot so zu gestalten, dass es einerseits wirtschaftlich ist und andererseits der Daseinsvorsorge genügt.
Durch Angebotsoptimierungen freiwerdende Leistungen bzw. über die Malus-Regelungen eingesparte Ausgleichszahlungen werden an anderer Stelle in das ÖPNV-Angebot reinvestiert. So sind auch zwischen den Fahrplanwechseln Verbesserungen im Angebot möglich, ohne dass die Kosten für das Land steigen.
Zudem sind die Verträge so flexibel gestaltet, dass sie einem Wandel von Verkehrsnachfrage, Fahrgastinteressen, politischen Zielsetzungen oder Kostenentwicklungen angepasst werden können. Damit tragen sie dazu bei, dass der Berliner ÖPNV auch zukünftig attraktiv, wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial gerecht bleibt.