Verkehr  
 

Fußverkehr - Mehr Sicherheit

Zebrastreifen


Zebrastreifen Adolf-Scheidt-Platz
Zebrastreifen Adolf-Scheidt-Platz

Der Senat setzt seit 2001 wieder verstärkt auf Zebrastreifen. Offiziell als Fußgängerüberweg betitelt, ist der Zebrastreifen an vielen Stellen in Berlin mittlerweile die wirtschaftlichere Alternative zur Fußgängerampel. Er kommt dort verstärkt zum Einsatz, wo Fußgänger auch ohne Ampeln sicher die Straße überqueren können.

Damit ein Zebrastreifen im Verkehrsalltag auch wirklich eine Hilfe für Fußgänger ist, wurden Einsatzkriterien für die Fußgängerüberwege definiert und im Jahr 2001 überarbeitet. Diese sind in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) festgehalten.

Demnach dürfen Zebrastreifen nur angelegt werden:

  • in geschlossenen Ortschaften,
  • über Straßen mit max. einer Fahrspur pro Richtung,
  • bei max. 50 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit,
  • wenn auf beiden Seiten der Fahrbahn ein Gehweg vorhanden ist.

Zebrastreifen dürfen nicht angeordnet werden:

  • in der Nähe einer ampelgeregelten Kreuzung,
  • auf einem Straßenabschnitt mit "Grüner Welle",
  • auf Straßen mit Busspuren,
  • über Straßen mit Straßenbahnen ohne eigenen Gleiskörper,
  • auf Straßen mit sehr starkem Kfz-Verkehr.

In Abstimmung mit den Bezirksämtern, der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden wird jeder Standortvorschlag genau geprüft. Erst dann erhalten die Bezirke grünes Licht und können den Zebrastreifen bauen.

Finanziert werden die mittlerweile über 200 neuen Zebrastreifen seit 2001 aus dem Bauprogramm zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger, für das derzeit jährlich eine Million Euro zur Verfügung stehen.

Detaillierte Informationen zu jedem dieser Zebrastreifen finden Sie über die Datenbankrecherche:

Vorschläge für neue Standorte können Sie über die hier genannten Kontaktmöglichkeiten einreichen.


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