Umwelt  
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Wasser und Geologie

Grundwasserschutz / Grundwasserbenutzung


Grundwasser
Die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu sichern, stellt ein Grundsatz des Gewässerschutzes dar. Aus Grundwasser gewinnt Berlin sein Trinkwasser, so dass die dafür genutzten Gebiete einem besonderen Schutz unterliegen und als Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind. Der Schutz des Grundwassers vor einem Eintrag von wassergefährdenden Stoffen stellt innerhalb urbaner Räume jedoch eine besondere Herausforderung dar. Neben den Schutzbestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen muss das Grundwasser aber auch vor solchen Einwirkungen geschützt werden, durch die darüber hinaus eine Verunreinigung des Grundwassers zu besorgen ist. Das sind in der Regel die Entsorgung von Abwasser, Erdaufschlüsse, Bohrungen, Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen, aber auch Grundwasser- oder Erdwärmenutzungen.

Grundwasserbenutzungen, wie z. B. alle Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung, für Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen und die Regulierung von Vernässungsschäden, sind erlaubnispflichtig, sofern sie nicht der häuslichen Versorgung (einschließlich Bewässerung) auf dem dauerhaft genutzten Wohngrundstück dienen oder nur vorübergehend in einer Größenordnung von weniger als 6.000 m³ pro Jahr vorgenommen werden. Darüber hinaus ist ausnahmslos für jegliches Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, für dessen Aufstau, Umleitung und mehr als unerhebliche schädliche Veränderung seiner chemischen, physikalischen oder biologischen Beschaffenheit (z. B. durch Erdwärmenutzung) eine Erlaubnis erforderlich. Insoweit müssen alle geplanten direkten und indirekten Eingriffe (z. B. Erdaufschlüsse, Versickerungsanlagen oder Bauwerke) in das Grundwasser bei der Wasserbehörde (Referat VIII D der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) angezeigt werden.
 
 
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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