Die Umweltinformationsrichtlinie der
EU (RL 2003/4) verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, Maßnahmen zur Unterstützung des freien Zugangs zu Umweltinformationen zu ergreifen und eine aktive Informationsverbreitung durch die nach der Richtlinie informationspflichtigen Stellen zu gewährleisten. Zur Umsetzung dieser Richtlinie ist im Land Berlin das
Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes in Kraft getreten.
Auf den folgenden Seiten werden Genehmigungs- und Überwachungsdaten aus den Bereichen
veröffentlicht.