Umweltentlastungsprogramm II (UEP II)
Förderschwerpunkte des UEP II
- Sanierung von Umweltschäden/Minderung umweltbedingter Risiken
(vor allem Gewässerschutzmaßnahmen)
- Umweltorientierte Forschung und Entwicklung, die darauf abzielt, innovative Verfahren zum Klimaschutz und/oder zur Minderung von Schadstoffen und Lärm einzuführen
- Untersuchungen zu den Folgen und Konsequenzen des Klimawandels für Berlin
- Bekämpfung des Klimawandels
(Einsatz erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz)
- Einführung von Umweltmanagementsystemen
- Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen
- Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Auf die bedeutsamsten Förderschwerpunkte 1, 4 und 7 werden voraussichtlich etwa 85 % der Fördermittel entfallen.
Mit einer befristeten Ausnahmeregelung zur Förderung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, die KWK-Technik weiter in Berlin auszubauen (KWK Modellstadt).
Die wichtigsten Förderbedingungen
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die durch Zuwendungsbescheide bzw. im Falle öffentlicher Begünstigter, die Teil der Verwaltung sind, durch Verwaltungsvereinbarungen gewährt werden. Die Entscheidung steht im Ermessen der Bewilligungsbehörde (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt).
Es muss sich um Vorhaben handeln, die in Berlin durchgeführt werden.
Mögliche Antragsteller sind öffentliche Institutionen, in Förderschwerpunkt 2 nur öffentliche und private Forschungseinrichtungen, in Förderschwerpunkt 4, 5 und 6 auch gemeinnützige Institutionen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquoten sind je nach Förderschwerpunkt unterschiedlich.
Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Förderentscheidung schon begonnen haben, können nicht gefördert werden.
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