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Stadtbäume

Baumpflege, Schutzmaßnahmen und Pflanzung


Rückschnitt der Kronen der Platanen auf dem Mittelstreifen des Kurfürstendamms
Straßenbäume in der Stadt haben es nicht leicht. Insbesondere in den dicht bebauten Gebieten der Berliner Innenstadt entsprechen die Standortbedingungen in der Regel nicht denen in der Landschaft. Infolgedessen kommt es zu einer Reihe von Schädigungen, die die Gesundheit und Vitalität der Bäume massiv beeinträchtigen. Das ist der Grund, warum insbesondere die Straßenbäume in der Stadt einer intensiven Pflege bedürfen.
 
Aus Gründen der Pflege wie auch der Verkehrssicherheit sind auch fachgerechte Schnittmaßnahmen an Straßenbäumen notwendig. Dabei werden in der Regel
  • kranke, absterbende, tote, sich kreuzende und sich reibende Äste entfernt,
  • Verkehrssignalanlagen frei geschnitten,
  • der Verkehrsraum unter Beachtung eines zusätzlichen Sicherheitsabstandes frei geschnitten (Lichtraumprofil) sowie
  • Äste entfernt, die eine Gefahr bilden (Kopflastigkeit).

Platanen auf dem Mittelstreifen vom Kurfürstendamm nach dem Kronenrückschnitt (Winterbild)
In besonderen Fällen werden Kürzungen im Starkastbereich vorgenommen, um einen Baum, dessen Standfestigkeit eingeschränkt ist, im Kronenbereich zu entlasten und dadurch die Fällung des Baumes zu vermeiden.
Ferner werden dicke Äste auch in den Fällen stark eingekürzt, wenn der Baum unter sehr beengten Bedingungen steht, so dass die natürliche Wuchsform durch ein unverhältnismäßiges Längenwachstum verloren gegangen ist.

Für die Durchführung der Schnittarbeiten werden in einschlägigen Regelwerken Empfehlungen gegeben. Fachliche Hinweise sind insbesondere in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV Baumpflege) der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) enthalten.

Platanen auf dem Mittelstreifen vom Kurfürstendamm nach dem Kronenrückschnitt (Sommerbild)
Zum Bereich der Pflegemaßnahmen gehört auch die Behandlung von Schäden an Rinde, Holz und Wurzeln. Baumaßnahmen sowie der Straßenverkehr können den Bäumen an Stadtstraßen schwer zusetzen. Das betrifft besonders den Wurzelbereich unterhalb der Kronentraufe. Aber auch durch Beschädigungen an Stamm und Krone können Bäume ernsthaft gefährdet werden. Im Hinblick auf Baumaßnahmen und Abgrabungen im Umfeld von Bäumen gibt es ausführliche Regelungen wie die DIN 18 920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - sowie die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP4).

Der Arbeitskreis "Stadtbäume" der Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag hat ein informatives Merkblatt zum Baumschutz auf Baustellen erarbeitet, das vom Herausgeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Schutz des Wurzelbereiches in einer Baugrube
Pflegemaßnahmen betreffen auch das Umfeld des Baumes zur Verbesserung der physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften. Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung
  • der Bodenstruktur,
  • der Durchlüftung,
  • der Nährstoffversorgung und –verfügbarkeit
  • der Wasserversorgung und –verfügbarkeit sowie,
  • des Wurzelwachstums.

Auch hier gibt die ZTV Baumpflege entsprechende Empfehlungen.

Eine gute Baumpflege beginnt bereits bei der Pflanzung. Durch die fachgerechte Durchführung können Bäume vor schädigenden Einflüssen geschützt werden. Dazu gehört vor allem die Schaffung eines optimalen Wurzelraumes, die Verwendung von pflanzenverträglichen Baustoffen, die standortgerechte Baumauswahl sowie der Einbau von Schutzeinrichtungen. Die Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1 und Teil 2, der FLL geben Hinweise, wie Baumpflanzungen nachhaltig von der Planung bis zum Erreichen der vorgesehenen Funktionen durchzuführen sind. Das Rundschreiben über den Bau und die Unterhaltung von Straßengrün, das auf Grundlage des § 7 des Berliner Straßengesetzes erarbeitet wurde, enthält hierzu Empfehlungen für den Bereich der Berliner Straßenbäume.

Für die Bäume auf öffentlichem Straßenland und in Grünanlagen sind die zwölf bezirklichen Gartenämter Berlins zuständig.

Für den Schutz von Bäumen in unserer Stadt bildet die Berliner Baumschutzverordnung die Rechtsgrundlage. Auf der Seite Naturschutz in Berlin / Baumschutz gibt es dazu nähere Informationen.
 
 


 
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