Für den Großteil des öffentlichen Stadtgrüns in Berlin sind verschiedene Aufgabenbereiche sowohl in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als auch in den Bezirksverwaltungen zuständig.
In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
nimmt die Abteilung I "Stadt- und Freiraumplanung",
und hier das Referat I C "Freiraumplanung und
Stadtgrün", die gesamtstädtischen Leitungsaufgaben
(Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung) für
das öffentliche Stadtgrün in Berlin wahr.
Dazu gehören die Erarbeitung von Fachplanungen
für die Gesamtstadt, die Erarbeitung von Rechts-
und Verwaltungsvorschriften für das Stadtgrün
und fachpolitische Abstimmungen mit den Gartenämtern
der Bezirke sowie der Informationsaustausch mit diesen.
Darüber hinaus werden im Referat I C auch Einzelangelegenheiten,
die in unmittelbarer Regierungsverantwortung durchgeführt
werden (z.B. Planung und Bau der Grünanlagen
im Parlaments- und Regierungsviertel), wahrgenommen.
Den Gartenämtern
der Berliner Bezirke wiederum
obliegen die kommunalen Aufgaben von Bau, Pflege
und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen
(Grün- und Erholungsanlagen einschließlich öffentliche
Kinderspielplätze, Straßengrün und
Grünflächen an öffentlichen Gebäuden),
Pflanzung und Pflege der Straßenbäume,
Verwaltung und Verpachtung der Kleingartenanlagen
auf landeseigenen Grundstücken, Verwaltung sowie
Pflege und Unterhaltung der landeseigenen Friedhöfe.
Diese Aufgaben werden im bezirklichen Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt
(Straßen-
und Grünflächenamt) wahrgenommen.
Daneben sind in besonderen Einzelfällen weitere
Institutionen und Organisationen in öffentlicher,
aber auch in privater Trägerschaft für
bestimmte öffentliche Grünflächen
verantwortlich.