Die rd. 74.500 Berliner Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des
Stadtgrüns. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine solch
große Zahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich
der Innenstadt. Sie bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische
und soziale Ressource. Es ist erklärtes Ziel des Abgeordnetenhauses und
des Senats von Berlin, Kleingärten dauerhaft im Stadtgebiet zu sichern.
Der Berliner Senat hat daher im Jahr 2004 einen Kleingartenentwicklungsplan beschlossen.
Mit Senatsbeschluss vom 12. Januar 2010 wurde der Kleingartenentwicklungsplan
fortgeschrieben. Die Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplanes gibt Auskunft über
die Bestandssicherheit der Berliner Kleingartenanlagen bis zum Jahr 2020. Zusätzlich
zu den ~ 2.500 ha (82 %) dauerhaft zu erhaltenden Kleingartenflächen besteht
für 235 ha (8 %) eine Schutzfrist bis zum Jahr 2020 und für 23 ha (1
%) bis zum Jahr 2014.
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