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Kleingärten
Bewerbung um einen Kleingarten
Die Kleingartenanlagen im Land Berlin werden durch die jeweiligen Eigentümer,
die Bezirksämter und privaten Grundstückseigentümer, über
einen Zwischenpachtvertrag an die jeweiligen Bezirksverbände der Kleingärtner
verpachtet, die wiederum die in den Anlagen befindlichen einzelnen Parzellen über
einen Unterpachtvertrag an die Kleingärtner weiter verpachten. Bei Interesse
an einem Kleingarten bewirbt man sich daher direkt bei dem im gewünschten
Bezirk ansässigen Bezirksverband. Einige Bezirksverbände bieten auch
freie Parzellen auf ihren Internetseiten an.
Wer einen Kleingarten pachten möchte, hat mit einmaligen und laufenden
Kosten zu rechnen.
Die Anschaffungskosten schwanken je nach Wert der auf der Parzelle befindlichen
Laube und des Pflanzenaufwuchses. Sie werden bei Pächterwechsel durch
den jeweiligen Bezirksverband individuell ermittelt. Die Werte liegen zwischen
2.000 und 5.000 €, der durchschnittliche Preis beträgt ca. 4.000 € für
eine 24 m² große Laube. Der Abschluss eines Unterpachtvertrages
ist mit weiteren einmaligen Kosten wie z.B. Aufnahmebeiträgen, Umlagen
u.ä. verbunden.
Die laufenden Kosten liegen durchschnittlich bei ca. 500 € pro Jahr.
Darin enthalten sind die Grundkosten wie Pachtzins und öffentlichen Lasten,
die Mitgliedsbeiträge des Vereins und die verbrauchsabhängigen Betriebskosten
(Wasser, Abwasser, Strom).
Im Rahmen der Nutzung eines Kleingartens sind grundsätzlich die Vorschriften
des Bundeskleingartengesetzes und in Kleingartenanlagen der Bezirksämter
die Verwaltungsvorschriften des Berliner Senats zu beachten. Mit Abschluss
des Unterpachtvertrages verpflichtet sich der Pächter die in diesen Vorschriften
getroffenen Regelungen einzuhalten.
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