Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen: Grillen
Hier dürfen Sie grillen
In der Übersichtskarte sind die Flächen zum Grillen in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Berlin markiert.
Klicken Sie in der Karte auf einen Punkt (auf eine
Grillfläche), um einen größeren Kartenausschnitt
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Auf Privatgrundstücken ist Grillen grundsätzlich
erlaubt – solange es die Nachbarn nicht belästigt. In öffentlichen
Grün- und Erholungsanlagen ist Grillen dagegen nach dem
Grünanlagengesetz zum Schutz der Anlagen und zur Vermeidung
von Störungen und Beschädigungen verboten. In einigen Grünanlagen gibt es aber extra ausgeschilderte Grillplätze, wo unter Beachtung der Spielregeln ausnahmsweise auch im Park gegrillt werden darf.
In der Regel handelt es sich bei Grillflächen um Teilflächen von Grünanlagen,
daher beachten Sie bitte auch die entsprechenden Angaben in der Liste. Nicht alle Bezirke haben Grillflächen in ihren Anlagen
ausgewiesen. Die Informationen basieren auf Angaben der Gartenämter der Bezirke. Sie allein können Flächen zum Grillen festlegen und auch kurzfristig wieder zurücknehmen. Deshalb sind alle hier gemachten Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie auf jeden Fall die Ausschilderung vor Ort. Wenn Sie unsicher sind, wo sich der Grillplatz befindet, erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Gartenamt.
Zusätzliches Angebot
Während der Öffnungszeiten stehen auch auf der Tempelhofer Freiheit (ehemaliges Flugfeld des Flughafens Tempelhof) ausgewiesene
Grillflächen zur Verfügung.
Grillflächen in öffentlichen Grünanlagen:
(pdf; ca. 91 KB)
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten
Sie auf jeden Fall die Ausschilderung vor Ort!
Fragen zur Grillfläche?
Mehr Informationen
von den bezirklichen Gartenämtern
Grillflächen auf der Tempelhofer Freiheit
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