Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen
Gartendenkmale
Historische Gärten und Grünanlagen veranschaulichen wie historische Bauwerke (Kirchen, Schlösser, usw.) die Kulturgeschichte von Stadt und Land. Sie entstanden oft in untrennbarer Einheit mit der Architektur und sind stets das Produkt von Raumgestaltungen mit Rasen- oder Wiesenflächen, Staudenrabatten und Gehölzpflanzungen. Ehemals fürstliche Parkanlagen, städtische Parks und Plätze, ehemalige Gutsparks, Dorfauen, Friedhöfe, Siedlungs- und Innenhofgärten sowie private Villen- und Landhausgärten sind heute den Baudenkmalen gleichrangige Kunst- und Kulturgüter.
Nach dem Berliner
Denkmalschutzgesetz sind Gartendenkmale Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung,
an deren Erhaltung aufgrund der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen
oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.
In die Berliner Denkmalliste werden die
Anlagen nachrichtlich übernommen, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Dabei können Gartendenkmale Einzeldenkmale oder auch Bestandteile von Denkmalbereichen
sein. Zu den zahlreichen Gartendenkmalen in Berlin gehören der Pariser
Platz, der Große
Tiergarten, der Schlosspark
Charlottenburg, der Mierendorffplatz,
der Viktoria-Luise-Platz,
der Botanische
Garten in Berlin-Dahlem und der Tierpark
Friedrichsfelde.
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