Natur + Grün  

 

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen

Gartendenkmale


Schlosspark Charlottenburg   Luisenstädtischer Kanal und Engelbecken   Schlosspark Biesdorf   Tierpark Friedrichsfelde

Historische Gärten und Grünanlagen veranschaulichen wie historische Bauwerke (Kirchen, Schlösser, usw.) die Kulturgeschichte von Stadt und Land. Sie entstanden oft in untrennbarer Einheit mit der Architektur und sind stets das Produkt von Raumgestaltungen mit Rasen- oder Wiesenflächen, Staudenrabatten und Gehölzpflanzungen. Ehemals fürstliche Parkanlagen, städtische Parks und Plätze, ehemalige Gutsparks, Dorfauen, Friedhöfe, Siedlungs- und Innenhofgärten sowie private Villen- und Landhausgärten sind heute den Baudenkmalen gleichrangige Kunst- und Kulturgüter.
 
Nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz sind Gartendenkmale Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, an deren Erhaltung aufgrund der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. In die Berliner Denkmalliste werden die Anlagen nachrichtlich übernommen, die diese Voraussetzungen erfüllen. Dabei können Gartendenkmale Einzeldenkmale oder auch Bestandteile von Denkmalbereichen sein. Zu den zahlreichen Gartendenkmalen in Berlin gehören der Pariser Platz, der Große Tiergarten, der Schlosspark Charlottenburg, der Mierendorffplatz, der Viktoria-Luise-Platz, der Botanische Garten in Berlin-Dahlem und der Tierpark Friedrichsfelde.
 
Weitere Informationen
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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