Die unmittelbar nach dem Ende des 2. Weltkrieges errichteten drei großen sowjetischen Ehrenmale im Tiergarten, im Treptower Park und im Volkspark Schönholzer Heide sind Zeugnisse der bedingungslosen Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschlands.
Sie sind zugleich auch große Soldatenfriedhöfe der über 22.000 im
Kampf um Berlin gefallenen sowjetischen Soldaten und stehen unter dem Schutz
des deutschen "Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von
Krieg und Gewaltherrschaft" (Gräbergesetz).
Die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Achtung, zum Erhalt und der Unterschutzstellung der Ehrenmale unter deutsche Gesetze als Gegenstand der Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen sowie des Deutsch-Sowjetischen Nachbarschaftsvertrages vom 9. November 1990 waren für die sowjetische Seite unverzichtbare Voraussetzungen für die Einheit Deutschlands.
Die hieraus resultierenden Verpflichtungen Berlins werden seit 1998 durch regelmäßige finanzielle Zuweisungen des Bundes unterstützt.
Die Anlagen bilden wegen ihrer monumentalen Formensprache bedeutende materielle Zeugen des Kriegsendes, die bewahrt und geehrt werden müssen. Auch heute noch finden hier Gedenkveranstaltungen und Kranzniederlegungen für die sowjetischen Opfer des Krieges statt.
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