Friedhöfe und Begräbnisstätten
Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Das Gräbergesetz des Bundes (Gesetz über die Erhaltung der Gräber
der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft vom 1. Juli 1965) verpflichtet die Länder,
die auf ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
festzustellen und einzurichten sowie zu pflegen und zu erhalten.
Vereinfacht dargestellt ist das Gräbergesetz auf die Gräber folgender Personen anzuwenden:
- Kriegstote des I. Weltkrieges (nur Militärangehörige),
- Kriegstote des II. Weltkrieges, die in Ausübung oder Folge eines militärischen oder militärähnlichen Dienstes ums Leben gekommen sind (Zeitraum: 26.August 1939 bis 31. März 1952) oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Kriegsgefangenschaft gestorben sind,
- Kriegstote des II. Weltkrieges, die als Zivilisten durch Kriegseinwirkungen ihr Leben verloren haben (Zeitraum 1. September 1939 bis 31. März 1952), z.B. Bombenopfer,
- Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen (Zeitraum 30. Januar 1933 bis 31. März 1952), z.B.: KZ-Opfer, Euthanasieopfer, Opfer der 'Rassenpolitik',
- Opfer rechtsstaatswidriger Maßnahmen des kommunistischen Regimes, z.B.: Maueropfer,
- Vertriebene (Zeitraum: 1. September 1939 bis 8. Mai 1945 bzw. 31. März 1952),
- Deutsche, die durch oder in Folge von Verschleppung gestorben sind (Zeitraum: seit 1. September 1939),
- Internierte aus Lagern, die unter deutscher Verwaltung standen (Zeitraum: 1. September 1939 bis 8. Mai 1945),
- nach Deutschland Verschleppte oder dort gegen ihren Willen Festgehaltene (Zeitraum: 1. September 1939 bis 8. Mai 1945), z.B. Zwangsarbeiter und
- Ausländer, die in von internationalen Flüchtlingsorganisationen betreuten Lagern verstorben sind (Zeitraum: 9. Mai 1945 bis 30. Juni 1950).
In Berlin und auf Berliner Friedhöfen im Umland werden auf rd. 220 Begräbnisplätzen
etwa 120.000 Gräber mit rd. 150.000 Opfern im Sinne des Gräbergesetzes
zum mahnenden Totengedenken erhalten und gepflegt. Dies ist 1/7 aller insgesamt
in Deutschland unter das Gräbergesetz fallenden Opfergräber.
Darunter befinden sich neben Einzelgräbern und geschlossenen Sammelgrabanlagen
auf Friedhöfen auch einzelne Gräber
außerhalb
von
Friedhöfen
sowie reine Soldatenfriedhöfe, z.B. die sowjetischen Ehrenmale, die
Friedhöfe bzw. Grabanlagen mit Gefallenen der Commonwealth-Länder und
die von internierten Italienern.
Die Mehrzahl der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft befindet sich jedoch auf den vielen landeseigenen und konfessionellen Friedhöfen im gesamten Stadtgebiet.
Im Folgenden werden drei ausgewählte Friedhöfe beschrieben. Die Auswahl erfolgte unter besonderer Beachtung der in Berlin zu berücksichtigenden Opfergruppen sowie der verschiedenartigen Begräbnisplätze.
Galerie Bilder von Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
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