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Friedhöfe und Begräbnisstätten
Friedhofsentwicklungsplan

Auf Grund ihrer Zweckbestimmung bilden Friedhöfe langlebige Einrichtungen mit einer über die Dauer der Mindestruhefrist hinausgehenden "Unantastbarkeit", dennoch sind auch sie einem Wandel ausgesetzt.
Die derzeitige Berliner "Friedhofslandschaft" ist für eine Vier-Millionenstadt konzipiert worden. Dabei wurde von einem Bestattungsverhalten ausgegangen, das die Erdbestattung bevorzugte. Veränderungen der Einwohnerzahl, der Sterberate und des Bestattungsverhaltens haben in den vergangenen Jahrzehnten zu einer drastischen Verringerung des Bedarfes an Friedhofsfläche geführt.
Das Berliner Friedhofsgesetz bestimmt daher, dass ein Friedhofsentwicklungsplan aufzustellen ist, der die vorhandene Versorgung mit Friedhofsflächen feststellt sowie die angestrebte wohngebietsnahe Versorgung und die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen festlegt. Nutzungsänderungen der Friedhofsflächen sind jedoch nur langfristig und unter Beachtung stadtplanerischer, kultureller und landschaftsplanerischer Aspekte möglich.
Der Senat von Berlin hat am 27. Juni 2006 den Friedhofsentwicklungsplan beschlossen.
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entwicklungsplan
Anlagen
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