Friedhöfe und Begräbnisstätten
Bestattungs- und Grabstättenarten
Gemäß § 17 Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) vom 02. November 1973 (GVBl. S. 1830), zuletzt geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 07. September 1995 (GVBl. S. 608) wird bei den Bestattungsarten unterschieden zwischen der
- Erdbestattung im Sarg und der
- Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung
Bei den Grabstätten werden folgende Arten unterschieden:
- Familiengrabstätte (Flächengröße wählbar, Nutzungsrecht verlängerbar),
- Wahlgrabstätte (Größe der einzelnen Grabstelle vorgegeben, Erwerb des Nutzungsrechtes an mehreren nebeneinander liegenden Grabstellen möglich, Nutzungsrecht verlängerbar),
- Reihengrabstätte (Größe der einzelnen Grabstätte vorgegeben, Belegung erfolgt Stelle für Stelle nach Anmeldung der Bestattung, Nutzungsrecht nicht verlängerbar) und
- Gemeinschaftsgrabstätte (Bestattung in einheitlich gepflegter Grünfläche Stelle für Stelle nach Anmeldung der Bestattung, Nutzungsrecht nicht verlängerbar).
Die namentliche Kennzeichnung der Grabstätte ist bei den Familien-, Wahl- und Reihengrabstätten im Allgemeinen üblich. In den Gemeinschaftsgrabanlagen wird sie bisher nur von einigen Friedhöfen auf Gemeinschaftsgrabsteinen angeboten.
Anonyme Bestattungen, bei denen die Friedhofsverwaltung die Anwesenheit der Hinterbliebenen bei der Beisetzung ausschließt, gibt es in Berlin nicht.
Beispiel Familiengrabstätte
Beispiel Wahlgrabstätte
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