An dieser Stelle wird über Zuständigkeiten und beizubringende
Dokumente informiert, die bei Eintritt eines Todesfalls wichtig sind. Ratsam
ist, sich bereits vor Eintritt eines Trauerfalls mit dem Thema vertraut zu machen.
Da die meisten Menschen sich erst im konkreten Todesfall mit der Organisation
einer Bestattung auseinander setzen, die dann aber schnelle Entscheidungen und
schnelles Handeln erfordert, werden heute in der Regel die notwendigen Erledigungen
einem Bestattungsunternehmer übertragen.
Zuständigkeiten:
Als bestattungspflichtige Personen legt § 16 des
Bestattungsgesetzes folgende
Rangfolge fest:
- der Ehegatte oder Lebenspartner,
- die volljährigen Kinder,
- die Eltern,
- die volljährigen Geschwister,
- die volljährigen Enkelkinder,
- die Großeltern.
Wenn die Angehörigen oder Dritte nicht oder nicht rechtzeitig für die
Bestattung sorgen, ist das Bezirksamt dazu verpflichtet.
Notwendige Dokumente:
Im Todesfall sind einige Formalitäten notwendig. Überwiegend können
diese von den Hinterbliebenen selbst erledigt werden oder ein Bestatter wird
mit der Durchführung beauftragt.
- Leichenschauschein (Totenschein)
Tritt der Tod zu Hause ein, muss ein Arzt verständigt werden, der den Leichenschauschein
ausstellt. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Altenheim ein, geschieht dies
automatisch. Der Leichenschauschein dient der Vorlage bei dem zuständigen Bürgeramt
des Bezirksamtes.
- Bestattungsschein
Der Bestattungsschein wird von dem Bürgeramt des Bezirksamtes ausgestellt
und wird für die Bestattung oder Kremierung benötigt.
- Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich
der Todesfall eingetreten ist (Sterbeort). Verlangen Sie gleich mehrere Ausfertigungen,
da die Sterbeurkunde noch für
die Abwicklung anderer Formalitäten benötigt wird.
Für die Beantragung müssen folgende Bescheinigungen beim Standesamt vorgelegt werden:
Ledige:
Geburtsurkunde (Personalausweis)
Verheiratete:
Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (Personalausweis)
Geschiedene:
Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil und Geburtsurkunde (Personalausweis)
Verwitwete:
Heiratsurkunde mit Sterbevermerk oder mit Sterbeurkunde (Personalausweis)
Bestattungsorte:
In Berlin herrscht hinsichtlich der landeseigenen Friedhöfe grundsätzlich
freie Friedhofswahl, die nur durch fehlende Kapazitäten auf einzelnen wenigen
Friedhöfen eingeschränkt wird.
Erkundigen Sie sich bei einer
bezirklichen
Friedhofsverwaltung über die
Friedhöfe und deren Angebote in Ihrer Nähe.