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Friedhöfe und Begräbnisstätten

Hilfe im Bestattungsfall


An dieser Stelle wird über Zuständigkeiten und beizubringende Dokumente informiert, die bei Eintritt eines Todesfalls wichtig sind. Ratsam ist, sich bereits vor Eintritt eines Trauerfalls mit dem Thema vertraut zu machen. Da die meisten Menschen sich erst im konkreten Todesfall mit der Organisation einer Bestattung auseinander setzen, die dann aber schnelle Entscheidungen und schnelles Handeln erfordert, werden heute in der Regel die notwendigen Erledigungen einem Bestattungsunternehmer übertragen.

Zuständigkeiten:


Als bestattungspflichtige Personen legt § 16 des Bestattungsgesetzes folgende Rangfolge fest:

  1. der Ehegatte oder Lebenspartner,
  2. die volljährigen Kinder,
  3. die Eltern,
  4. die volljährigen Geschwister,
  5. die volljährigen Enkelkinder,
  6. die Großeltern.
Wenn die Angehörigen oder Dritte nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ist das Bezirksamt dazu verpflichtet.

Notwendige Dokumente:


Im Todesfall sind einige Formalitäten notwendig. Überwiegend können diese von den Hinterbliebenen selbst erledigt werden oder ein Bestatter wird mit der Durchführung beauftragt.

  • Leichenschauschein (Totenschein)
    Tritt der Tod zu Hause ein, muss ein Arzt verständigt werden, der den Leichenschauschein ausstellt. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Altenheim ein, geschieht dies automatisch. Der Leichenschauschein dient der Vorlage bei dem zuständigen Bürgeramt des Bezirksamtes.
  • Bestattungsschein
    Der Bestattungsschein wird von dem Bürgeramt des Bezirksamtes ausgestellt und wird für die Bestattung oder Kremierung benötigt.
  • Sterbeurkunde
    Die Sterbeurkunde muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist (Sterbeort). Verlangen Sie gleich mehrere Ausfertigungen, da die Sterbeurkunde noch für die Abwicklung anderer Formalitäten benötigt wird.

Für die Beantragung müssen folgende Bescheinigungen beim Standesamt vorgelegt werden:

Ledige:
Geburtsurkunde (Personalausweis)

Verheiratete:
Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (Personalausweis)

Geschiedene:
Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil und Geburtsurkunde (Personalausweis)

Verwitwete:
Heiratsurkunde mit Sterbevermerk oder mit Sterbeurkunde (Personalausweis)

Bestattungsorte:


In Berlin herrscht hinsichtlich der landeseigenen Friedhöfe grundsätzlich freie Friedhofswahl, die nur durch fehlende Kapazitäten auf einzelnen wenigen Friedhöfen eingeschränkt wird.

Erkundigen Sie sich bei einer bezirklichen Friedhofsverwaltung über die Friedhöfe und deren Angebote in Ihrer Nähe.
 


 
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Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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