Umwelt  
Themenliste A-Z Zuständigkeit A-Z Pressemeldungen Kalender

 

BLUME-Messnetz

Gesetzlich festgelegte Grenz- und Zielwerte für die Beurteilung der Luftqualität


Luftgütemessstation MC220 in Berlin-Neukölln
Luftgütemessstation MC220 in Berlin-Neukölln
Seit einigen Jahren werden Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität nicht mehr nur national, sondern europaweit festgelegt.

Die EU-Richtlinien legen neben Mindestanforderungen an die Information der Bevölkerung auch Grenzwerte (Zielwerte für Ozon) fest, die innerhalb bestimmter Zeiträume überall in der EU eingehalten werden müssen.

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Liste der Schadstoffe, für die solche Grenzwerte und Einhaltungsfristen existieren sowie ihrer Hauptverursacher. Sie enthält auch die neuen Zielwerte für Schwermetalle und Benz(a)pyren.

 
Tabelle 1: Die wichtigsten EU-weiten Immissionsgrenzwerte und Schwellenwerte zur Luftqualität
Komponente Wichtigste Quellen der Belastung Art des Schwellenwertes Mittel über Konzentra-
tionsschwelle
zulässige Anzahl von Über-
schreitungen
Grenzwert einzuhalten bis
Schwefel-
dioxid
(SO2)
Importiertes Schwefeldioxid, Wohnungsheizungen, Kraftwerke, Industrie, inzwischen auch Verkehr (Dieselmotoren) Grenzwert zum Gesundheitsschutz 1 h 350 µg/m³ 24 x / Jahr
(99.73- Perzentil)
1.1.2005
Grenzwert zum Gesundheitsschutz 24 h 125 µg/m³ 3 x / Jahr
(99.18- Perzentil)
1.1.2005
Grenzwert zum Ökosystemschutz 1 Jahr
Winter-
halbj.
20 µg/m³ -- sofort
Feinstaub
(PM 10)
Verkehr, private Haushalte (incl. Wohnungsheizung), importierter Sekundärstaub, Industrie, Baugewerbe, biologisches Material (z.B. Pollen) Grenzwert zum Gesundheitsschutz 24 h 50 µg/m³ 35 x / Jahr
(90.41- Perzentil)
1.1.2005
1 Jahr 40 µg/m³ -- 1.1.2005
unverbindlicher Richtgrenzwert zum Gesundheitsschutz 24 h 50 µg/m³ 7 x / Jahr
(98- Perzentil)
1.1.2010
1 Jahr 20 µg/m³ -- 1.1.2010
Stickstoff-
dioxid
(NO2)
Verkehr, importiertes Stickoxid, Wohnungsheizung, Industrie und Kraftwerke Grenzwert zum Gesundheitsschutz 1 h 200 µg/m³ 18 x / Jahr
(99.8- Perzentil)
1.1.2010
1 Jahr 40 µg/m³ -- 1.1.2010
Benzol Verkehr (Benzinmotoren) Grenzwert zum Gesundheitsschutz 1 Jahr 5 µg/m³

(10 µg/m³)
  1.1.2010 (2015)
(1.1.2010)
Kohlen-
momoxid
Verkehr, Ofenheizungen Grenzwert zum Gesundheitsschutz 8 h 10 mg/m³   1.1.2005
Ozon (O3) Ozon wird kaum emittiert, sondern aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen gebildet: Quellen dafür sind: Verkehr, Kraftwerke, Industrie, private Haushalte; Gut ein Drittel der Ozonkonzentration ist natürlichen Ursprungs Zielwert zum Gesundheitsschutz 8 h 120 µg/m³ an 25 Tagen im 3 Jahres-
mittel (93.15- Perzentil)
1.1.2010
Langfristziel zum Gesundheitsschutz 8 h 120 µg/m³ -- --
Zielwert zum Vegetationsschutz AOT40
Mai - Juli
18.000 µg/m³h   1.1.2010
Langfristziel zum Vegetationsschutz AOT40
Mai - Juli
6.000 µg/m³h   --
Informations-
schwelle
1 h 180 µg/m³   --
Alarmschwelle 1 h 240 µg/m³   --
Indikator zum Schutz der Wälder AOT40
April - Sept.
20.000 µg/m³h   --
Schwermetalle

Arsen (As)

Cadmium (Cd)

Nickel (Ni)

Blei (Pb)
Verbrennung von fossilen Brennstoffen Zielwert zum Gesundheitsschutz





Grenzwert zum Gesundheitsschutz


1 Jahr

1 Jahr

1 Jahr

1 Jahr


6 ng/m³

5 ng/m³

20 ng/m³

500 ng/m³
 

1.1.2013

1.1.2013

1.1.2013

1.1.2005
Benz(a)pyren
(BaP)
unvollständige Ver-brennungsprozesse, z. B. in Automotoren und Kohleheizungen Zielwert zum Gesundheitsschutz 1 Jahr 1 ng/m³   1.1.2013
(1.1.2010)

Anmerkungen:

  • Konzentrationen und Einhaltungsfristen in ( ) sind Ausnahmeregelungen, die von EU-Mitgliedsstaaten nur bei entsprechender Begründung in Anspruch genommen werden können.
  • Bei Staub unterscheidet man zwischen "Gesamtstaub", der auch gröbere Partikel enthält, und so genanntem "Feinstaub" (PM10), der nur aus Teilchen bis zu 10 µm besteht. Er ist gesundheitlich besonders problematisch, da diese feinen Teilchen in die Lunge gelangen können.
  • Der Grenzwert wird aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern. Dieser Grenzwert muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht werden und darf danach nicht mehr überschritten werden.
  • Der Zielwert ist mit dem Ziel festgelegt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt in größerem Maße langfristig zu vermeiden. Er muss soweit wie möglich in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden.
  • Langfristziel, langfristig zu erreichende Konzentration in der Luft, unterhalb der eine direkte schädliche Auswirkung auf menschliche Gesundheit und/oder Umwelt insgesamt nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen unwahrscheinlich ist. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sollen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.

Für Stickstoffdioxid NO2 und Schwefeldioxid SO2 existieren außerdem Alarmschwellen, deren Überschreitung bereits bei kurzfristiger Exposition eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Bei Gefahr von Überschreitungen müssen Aktionspläne mit kurzfristigen Maßnahmen erstellt werden. Die Qualität der Berliner Luft ist inzwischen so gut, dass die Gefahr der Überschreitung dieser Alarmschwellen nicht mehr besteht. Für Ozon wird ab einer Konzentration von 180 µg/m³ die Öffentlichkeit informiert und ozonempfindlichen Personen empfohlen, langandauernde und körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien zu vermeiden.

Die in den EU-Richtlinien definierten Grenzwerte orientieren sich an den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie markieren ein Konzentrationsniveau, das auf der Basis neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt wurde. Ziel ist die möglichst weitgehende Verringerung und Vermeidung solcher Schäden.

Werden die EU-weit geltenden Grenzwerte einschließlich der Toleranzmarge eines Schadstoffes überschritten, müssen in den betroffenen Regionen Luftreinhaltepläne erstellt werden. In Berlin werden die Grenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid NO2 überschritten, deshalb wurde der Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005-2010 für Berlin erstellt, der im August 2005 vom Senat verabschiedet worden ist.

 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

Tempelhofer Freiheit

Tempelhofer Freiheit

Website für Berliner, Besucher und Touristen, für Event-Veranstalter, Mietinteressenten, Investoren und Pioniere. mehr



IBA Berlin 2020

Hauptstadt - IBA -Logo

IBA Berlin 2020 Gästebuch, Talk, Leitideen, Prae-IBA-Team, IBA-Studio;
Fotos und Filme der Veranstaltungen mehr



Mietspiegel

Berliner Mietspiegel 2011

Berliner
Mietspiegel 2011

mit Abfrageservice mehr