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Umweltzone
Umweltzone - Nachrüstung / Förderung / Finanzierungsmöglichkeiten

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Was gilt für Euro 3 - Fahrzeuge mit gelber Plakette, die nicht nachrüstbar sind und wo erhalte ich die dafür vorgesehene Bescheinigung?
Nichtnachrüstbare Euro 3 - Fahrzeuge, für die es keine Partikelfilter gibt, dürfen mit der gelben Plakette in der Umweltzone fahren, wenn eine Bescheinigung einer Technischen Prüfstelle über die Nichtnachrüstbarkeit sichtbar im Fahrzeug mitgeführt wird. Eine grüne Plakette kann jedoch in diesen Fällen nicht erteilt werden.
Euro 3 - Reisebusse und im Ausland zugelassene Euro 3 - Dieselfahrzeuge dürfen nur noch bis zum 31.12.2011 ohne einen derartigen Nachweis mit gelber Plakette in der Umweltzone fahren. Geregelt ist dies in der Allgemeinverfügung (Download pdf; 25 KB) vom 10. September 2009.
Die Sonderregelung für Reisebusse wird nicht verlängert. Ab 1.1.2012 benötigen Reisebusse mit dem Abgasstandard Euro 3 eine Filternachrüstung oder eine Bescheinigung von TÜV oder Dekra, dass dies technisch nicht möglich ist. Für ausländische Fahrzeuge wird die Ausnahmeregelung über 2011 hinaus verlängert.
Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Merkblättern:
In Berlin erfolgt eine befristete Ausstellung der Bescheinigung bei den Technischen Prüfstellen von Dekra und TÜV. Diese kann jährlich verlängert werden, wenn das Fahrzeug weiterhin nicht nachrüstbar ist.
Eine Liste der Technischen Prüfstellen in Berlin kann hier heruntergeladen werden:
Sonderfall: Der Filter aus der Datenbank passt nicht in meinen Lkw bzw. Bus- was tun?
Für Lkw oder Busse kann es vorkommen, dass ein in der Datenbank von der Technischen Prüfstelle gefundener Filter aufgrund von technischen Besonderheiten des einzelnen Fahrzeugs oder besonderer Einsatzzwecke doch nicht eingebaut werden darf. In diesen Fällen kann die Technische Prüfstelle ebenfalls eine Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit ausstellen, wenn eine entsprechende Bestätigung des Filterherstellers vorgelegt wird.
Diese Bestätigung muss unter Verwendung des folgenden Formulars erfolgen, das zusammen mit den Filterherstellern entwickelt wurde. Das Formular gibt es in den Werkstätten, die Nachrüstungen durchführen, bei den Technischen Prüfstellen, den Filterherstellern und hier als Download:
Wo finde ich Informationen zur Nachrüstung meines Fahrzeuges im Internet?
Informationen über Nachrüstungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetdatenbank
www.feinstaubplakette.de.
Was muss ich tun, wenn die Nachrüstung nicht mehr bis zum 31.12.2009 durchgeführt werden kann oder mein bestelltes Ersatzfahrzeug nicht rechtzeitig geliefert werden kann?
Aufgrund von Liefer- oder Terminschwierigkeiten der Filterhersteller oder der Werkstatt kann sich der Einbau des Partikelfilters zur Erlangung der grünen Plakette so verzögern, das die Nachrüstung nicht mehr rechtzeitig zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Umweltzone am 1.1.2010 erfolgen kann.
Soll das Fahrzeug dann noch ohne grüne Plakette bis zum Nachrüsttermin in der Umweltzone genutzt werden, muss eine Ausnahmegenehmigung bei einem Bezirksamt (Link zu den Adressen) der Umweltzone aufgrund verzögerter Nachrüstung gestellt werden. Das Gleiche gilt, wenn ein neu bestelltes Fahrzeug, mit dem das für die Umweltzone ab 2010 nicht mehr zulässige Fahrzeug ersetzt werden soll, nicht rechtzeitig geliefert werden kann.
Für eine Ausnahme wegen verzögerter Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung muss eine vertragliche Vereinbarung über die Nachrüstung/Bestellung eines Filters oder der Kaufvertrag für das Ersatzfahrzeug vorgelegt werden.
Für die Nachrüstung hat die Kfz-Innung ein Auftragsformular bereitgestellt, das in den Werkstätten oder hier als Download erhältlich ist:
Wird die Nachrüstung mit Partikelfiltern in 2013 noch steuerlich gefördert?
Die steuerliche Förderung zum Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (Lkw bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) wird zwar in 2013 noch gefördert allerdings von 330 € auf 260 € gesenkt. Der alte Satz von 330 € kann noch bis spätestens am 15.12.2013 beantragt werden, wenn der Einbau des Filter bis zum 31.12.2012 erfolgt ist.
Folgende Diesel-Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden weiterhin durch die Richtlinie (pdf-Datei) gefördert:
- Pkw oder Fahrzeuge der Klasse "M1" mit Erstzulassung bis einschließlich 31.12.2006
- Fahrzeuge zum Personentransport mit einer besonderen Zweckbestimmung mit Erstzulassung bis einschließlich 31.12.2006
(Wohnmobil, Krankenwagen, Leichenwagen oder rollstuhlgerechtes Fahrzeug)
- Leichte Nutzfahrzeuge (Lkw, Fahrzeuge der Klasse N1) mit Erstzulassung bis einschließlich 16.12.2009
Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Detaillierte Informationen über die Voraussetzungen für die Förderung der Fahrzeuge sind auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden.
Weitere Informationen zur Nachrüstung sowie zum Schutz der Umwelt und Gesundheit erhalten Sie im Faltblatt "Diesel nur mit Filter" (pdf, 183 KB), das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) herausgegeben wurde.
Welche Förderprogramme bzw. Finanzierungsmöglichkeiten für Nutzfahrzeuge gibt es?
ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fördert seit dem 1. September 2007 die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge ab 12 t, die die EURO V-Norm (S 5) oder die noch strengere EEV-Norm (Enhanced Enviromentally Friendly Vehicle) erfüllen. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus der Autobahn-Maut. Das Programm umfasst unter anderem:
- für die Anschaffung von emissionsarmen Lkw > 12 t (Euro 5)
- Kredit für 50 bis 75 % der Anschaffungskosten
- oder nicht-rückzahlbarer Zuschuss zu den Mehrkosten für die höheren Umweltstandards
- für die Anschaffung und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen < 12 t (EEV-Standard)
- Kredit für 50 bis 75 % der Anschaffungskosten
Diese Förderung sowie weitere Förderprogramme werden von der KfW Förderbank angeboten.
Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der Servicenummer 01801/241124 erreichbar und berät Sie zu den Programmen, die von der KfW Mittelstandsbank angeboten werden. Darüber hinaus wird der Bereich gewerblicher Umweltschutz abgedeckt. Die Berater und Beraterinnen des Infocenters der KfW Förderbank sind unter der Servicenummer 01801/335577 von montags bis freitags, jeweils von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr, erreichbar.
Das aktuelle Merkblatt und die Formulare können Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de herunterladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen.
Investitionsbank Berlin
Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt kleine und mittlere Berliner Unternehmen auch bei der umweltgerechten Nachrüstung bzw. beim Neukauf von Nutzfahrzeugen. Entsprechende finanzielle Förderinstrumente hält die IBB im Rahmen ihrer Programme "Berlin Start", "Berlin Kredit" und "KMU-Fonds" bereit. Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite der IBB: www.ibb.de.
Für Fragen stehen Ihnen die IBB-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen per E-Mail kundenberatung.wirtschaft@ibb.de und über die Hotlinenummer 030 / 2125-4747 zur Verfügung.
Förderung für Erdgdasfahrzeuge
Erdgas ist ein besonders sauberer Kraftstoff. Daher gilt bis 2018 für Erdgas ein reduzierter Mineralölsteuersatz.
Damit ist Erdgas auch ein sehr kostengünstiger Kraftstoff: im Vergleich zu Benzin können die Kraftstoffkosten um mehr als 50 Prozent und im Vergleich zu Diesel um ca. 30 Prozent niedriger sein.
Die GASAG fördert darüber hinaus die Anschaffung von Erdgasfahrzeugen mit Tankzuschüssen von 111 € bis ca. 1.000 €. Mehr Informationen erhalten Sie direkt bei der GASAG:
Link: www.gasag.de
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