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Umweltzone - Fahrzeug und Plakette


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Was regelt die Kennzeichnungsverordnung?

Die Kennzeichnungsverordnung des Bundes regelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten für die Windschutzscheibe sowie Ausnahmen von Fahrverboten. Sie definiert vier Schadstoffgruppen, die sowohl für Pkw als auch für Lkw gelten. Die Verordnung schafft damit die Voraussetzungen für die Einführung von Umweltzonen mit emissionsabhängigen Fahrverboten.
Durch die Kennzeichnungsverordnung (pdf; 168 KB) selbst werden keine Umweltzonen oder Fahrverbote festgelegt. Dies kann durch die zuständigen Behörden in den Ländern erfolgen, wenn die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden und der Verkehr eine wichtige Ursache ist.

Wie sind die Schadstoffgruppen definiert?

Die vier Schadstoffgruppen orientieren sich an den Euro-Normen von Diesel-Fahrzeuge. Durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter können Diesel-Fahrzeuge höhere Schadstoffgruppen erreichen.
Für Fahrzeuge mit Otto-Motor ("Benziner") gibt nur zwei Einstufungen:
  • Schadstoffgruppe 1 ohne Plakette für Fahrzeuge schlechter Euro 1 oder
  • Schadstoffgruppe 4 für alle Fahrzeuge mit Euro 1 und besser, d.h. mit geregeltem Katalysator.
Schadstoffgruppe 1 2 3 4
Plakette keine Plakette Plakette rot mit Feld für Kfz-Kennzeichen Plakette gelb mit Feld für Kfz-Kennzeichen Plakette grün mit Feld für Kfz-Kennzeichen
Anforderungen für Diesel Euro 1 oder schlechter Euro 2 oder
Euro 1 + Partikelfilter
Euro 3 oder
Euro 2 + Partikelfilter
Euro 4 oder
Euro 3 + Partikelfilter
Anforderungen für Benziner ohne geregelten Kat nach Anl. XXIII StVZO mit geregeltem Kat nach Anl. XXIII StVZO bzw. Euro 1 oder besser

Im Detail können sich aufgrund der Komplexität der Abgasnormen von "Benzinern" und vor allem von Diesel-Fahrzeugen Abweichungen ergeben. Die Zuordnung eines Fahrzeuges erfolgt daher anhand seiner Emissionsschlüsselnummer.

Wer darf in der Umweltzone Berlin fahren?


Die folgenden Anforderungen gelten jeweils einheitlich für das gesamte Gebiet der Umweltzone

Stufe 1 ab 1.1.2008:

Fahrzeuge (Lkw und Pkw) müssen mindestens die Anforderungen der Schadstoffgruppe 2 erfüllen.
Also dürfen Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2, 3 und 4, d.h. mit roten, gelben und grünen Plaketten fahren.

Stufe 2 ab 1.1.2010:

Es dürfen nur Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, d.h. mit grüner Plakette fahren.

Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug?

Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist und ggf. aus der Zertifizierung der Partikelfilternachrüstung.

Wo finde ich meine Schlüsselnummer in den deutschen Fahrzeugpapieren?

Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein

Zuordnung der Emissionsschlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen


  Ottomotor
Fremdzündung
(Benzin, Erd-/Flüssiggas, Ethanol)
Dieselmotor
Selbstzündung
(Diesel, Biodiesel)
Schad-
stoff-
gruppe

Plaketten
Pkw Lkw/Busse Nutz-
fahrzeuge
Pkw
mit Nachrüstung
Pkw
ohne Nachrüstung
Lkw/Busse Nutz-
fahrzeuge
ohne Nachrüstung
Lkw/Busse Nutz-
fahrzeuge
mit Nachrüstung
Plakette rot (Stufe 2) mit Feld für Kfz-Kennzeichen Stufe PM 01:
19, 20, 23, 24
Stufe PM 0:
14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77
25 bis 29, 35, 41, 71 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61 Stufe PMK 01:
40 bis 42, 50 bis 52
Stufe PMK 0:
10 bis 12, 30 bis 32, 40 bis 42, 50 bis 52
Plakette gelb (Stufe 3) mit Feld für Kfz-Kennzeichen Stufe PM 0:
28, 29
Stufe PM 1:
14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 34, 44, 54, 70, 71 Stufe PMK 0:
43, 53
Stufe PMK 1:
10 bis 12, 20 bis 22, 30 bis 32, 33, 40 bis 43, 50 bis 53, 60, 61
Plakette grün  (Stufe 4) mit Feld für Kfz-Kennzeichen 01, 02, 14, 16, 18 bis 70,

-71 bis 75- 1)

77
30 bis 55, 60, 61

-70, 71, 80, 81, 83, 84, 90, 91- 1)
Stufe PM 1:
27 2), 49 bis 52
Stufe PM 2:
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70
Stufe PM 3:
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66
Stufe PM 4:
62 bis 70
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75
sowie - unabhängig von der SN - alle Pkw, die mit PM 5 gekenn-
zeichnet sind
35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 Stufe PMK 1:
44, 54
Stufe PMK 2:
10 bis 12, 20 bis 22, 30 bis 33, 34, 40 bis 44, 45, 50 bis 54, 55, 60, 61, 70, 71
Stufe PMK 3:
33 bis 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61
Stufe PMK 4:
33 bis 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61
1) Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG)
2) Pkw mit Schlüsselnummer "27" bzw. "0427" und der Klartextangabe "96/69/ EG I" mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) vom mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderungen der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält.

Erläuterungen zu den Partikelminderungsstufen

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt die technischen Anforderungen für die Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen.

Sie definiert auch die Einteilung in die Partikelminderungsklassen PM 01 bis PM 4 (für Pkw) und PMK 01 bis PMK 4 (für Lkw). Eingebaute Partikelfilter müssen die vorgegebenen Anforderungen erfüllen, damit das Fahrzeug die entsprechende Plakette führen darf.

Partikelminderungsklassen für Pkw:
  • PM 0 und PM 01 sind für die Nachrüstung von Euro-1-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-2-Diesel-Pkw von 0,1 g/km erreicht werden. Schwerere Fahrzeuge können auch den Partikelgrenzwert der Euro-3-Norm erreichen.
  • PM 1 ist für die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-3-Diesel-Pkw von 0,05 g/km erreicht werden.
  • PM 2 ist für die Nachrüstung von Euro-3-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-4-Diesel-Pkw von 0,025 g/km erreicht werden.
  • PM 3 ist für die Nachrüstung von ab Werk nicht vorbereiteten Euro-4-Diesel-Pkw vorgesehen. Sie halten gemäß Euro-4-Norm nur einen Partikelgrenzwert von 0,025 g/km ein. Mit der Nachrüstung eines Partikelfilters muss die Emission halbiert und ein Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden.
  • PM 4 soll den zukünftig für Euro 5 vorgesehenen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km erreichen. Diese Stufe wurde für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel-Pkw geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorbereitet sind.
  • PM 5 gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die bereits ab Werk den für die zukünftige Euro-5-Norm vorgeschriebenen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km einhalten. Diese Fahrzeuge erhalten auch die grüne Plakette.
Partikelminderungsklassen für Nutzfahrzeuge/Lkw
  • PMK 01 und PMK 0 sind für die Nachrüstung von Euro-1-Diesel-Lkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-2-Diesel-Lkw erreicht werden. Einige Fahrzeuge mit PMK 01 erreichen auch den Partikelgrenzwert der Euro-3-Norm.
  • PMK 1 ist für die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Lkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-3-Diesel-Lkw erreicht werden.
  • PMK 2 ist für die Nachrüstung von Euro-1-, Euro-2- und Euro-3-Diesel-Lkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-4-Diesel-Lkw erreicht werden.
  • PMK 3 und PMK 4 sind für die Nachrüstung leichter LKW vorgesehen. Die Emissionskriterien entsprechen der Partikelminderungsklasse PM 3 bzw. PM 4 für Pkw.

Wann ist eine abweichende Plakettenzuteilung für Benziner der Schadstoffgruppen 1 zulässig?
Dürfen Oldtimer ohne Plakette bzw. Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren?

Ab dem 03.12.2007 können endlich auch Pkw mit einem Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII StVZO) mit den Emissionsschlüsselnummern 01, 02 und 77 (mit Nachrüstung) bei allen berechtigten Plakettenausgabestellen die grüne Plakette erhalten. Damit hat das Warten auf die grüne Plakette für die etwa 100.000 betroffenen Fahrzeughalter ein Ende.

Auch Lkw mit Otto-Motor können eine grüne Plakette bekommen, wenn im Fahrzeugschein eingetragen ist, dass das Fahrzeug die Anforderungen der "Anl. XXIII" der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) mit den unveränderten Grenzwerten für Pkw einhält. Hier ein Beispiel für eine entsprechende Eintragung im Fahrzeugschein (links). Im rechten Fall kann keine Plakette vergeben werden, weil das Fahrzeug nur geänderte, höhere Schadstoffgrenzwerte einhält und nicht die Originalwerte der Anlage XXIII.

Anlage XXIII

Alternativ kann auch eine Herstellerbescheinigung vorgelegt werden. Gleiches gilt für nachgerüstete G-Kat-Lkw nach der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Eine Änderung der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein ist in solchen Fällen nicht erforderlich. Allerdings kann dann die Vergabe von Plaketten nur durch die Technischen Prüfstellen (TÜV/DEKRA, etc) erfolgen, weil nur diese das ggf. notwendigen technische Wissen besitzen, um eine entsprechende Einstufung vornehmen zu können. Hier ein Merkblatt zum Umgang mit Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 1 (pdf; 223 KB).

Die Novellierung der Kennzeichnungsverordnung beinhaltet auch eine generelle Ausnahme vom Fahrverbot für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder einem roten Kennzeichen mit der Anfangsnummer 07 sowie für gleichwertige ausländische Oldtimer. Ab 01.01.2008 dürfen Oldtimer nun ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.

Wie werden ausländische Fahrzeuge den Schadstoffgruppen zugeordnet?

Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetz) in § 6 geregelt. Ist aus den Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.

Einen Überblick über die Einstufung ausländischer Fahrzeuge anhand des Datums der Erstzulassung gibt folgende Tabelle (in Einzelfällen können sich Abweichungen ergeben).

Eurostufe Schadstoff-
gruppe
Erstzulassung Pkw Erstzulassung Lkw Plakette
Diesel
Euro 1 oder älter 1 vor 01.01.1997 vor 01.10.1996 keine
Euro 2 2 ab 01.01.1997 bis 31.12.2000 ab 01.10.1996 bis 30.09.2001 rote
Euro 3 3 ab 01.01.2001 bis 31.12.2005 ab 01.10.2001 bis 30.09.2006 gelbe
Euro 4 4 ab 01.01.2006 ab 01.10.2006 grüne
Benziner
vor Euro 1 (ohne G-Kat) 1 vor 01.01.1993   keine
Euro 1 und besser 4 ab 01.01.1993   grüne

Wo bekommen Berlinerinnen und Berliner und in- und ausländische Besucherinnen und Besucher der Stadt (auch sonntags) die Plakette? Kann sie schriftlich bestellt werden?

Ausgabestellen sind die Kfz-Zulassungsbehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten -LABO) und die Abgasuntersuchungsstellen wie TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP, KÜS und die dafür in Berlin autorisierten circa 850 Abgasuntersuchungs-Werkstätten der Kfz-Innung. Die Firma Autodienst Biesdorf GmbH (ADB), Alt-Biesdorf 64, 12683 Berlin, Tel. +49(0)30-5143565, hat auch sonntags geöffnet.

Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge können Plaketten beim Feinstaubplaketten-Shop der Berliner Kfz-Zulassungsbehörde über folgenden Link
bestellt werden. Bei Überweisung einer Gebühr von 6 Euro wird die Plakette innerhalb weniger Tage per Post zugeschickt.

Auch ausländische Fahrzeugbesitzer können auf der englischsprachigen Web-Site der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin unter folgenden Link
die Plakette bestellen, sofern die für die Zuteilung der Plakette notwenigen Angaben aus den Fahrzeugpapieren, z.B. durch eine Herstellerbescheinigung (siehe Wie werden ausländische Fahrzeuge den Schadstoffgruppen zugeordnet?) für die Zulassungsbehörde erkennbar hervorgehen. Die erforderlichen Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschein sind eingescannt als Anhang zur E-Mail beizufügen oder als Kopie per Post zu senden.

Zusammenfassende Informationen für ausländische Touristen sind in diesem Flyer (pdf; 527 KB) erhältlich.

Niederländische Fahrzeugbesitzer können die Plakette in ihrer Heimat beim TÜV-Nord unter www.tuev-nord.nl/Keuringen/Umweltplakette.htm schriftlich bestellen.

Auch viele Berliner Hotels bieten die Bestellung der Plakette als Service für ihre Gäste an.

Gilt meine Plakette nur in Berlin?
Wo erhalte ich einen Überblick über weitere Umweltzonen in Deutschland und Europa?

Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone und nicht nur in Berlin. Die Webseite des Umweltbundesamtes (UBA) gibt einen Überblick über weitere geplante Umweltzonen in Deutschland.

Die Webseite des Umweltzonennetzwerks europäischer Städte http://www.lowemissionzones.eu informiert über bereits eingeführte oder geplante Umweltzonen in gut 70 europäischen Städten sowie über die Anforderungen, die ein Fahrzeug in der jeweiligen Zone erfüllen muss.

Läuft die Gültigkeit der Plakette irgendwann ab?

Die Gültigkeit der Plakette ist nicht befristet. Sie brauchen jedoch eine neue Plakette, wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert, denn die auf der Plakette eingetragene Nummer muss mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen.

Wieviel kostet die Plakette?

In der Kennzeichnungsverordnung des Bundes sowie anderen Bundesvorschriften wurde keine einheitliche Gebühr für die Plakette festgelegt. Privatwirtschaftliche Ausgabestellen können daher frei kalkulieren. Für die Zulassungsbehörde Berlin wurde in der Umweltgebührenordnung eine Gebühr von 5 € für die Plakette festgelegt. Dadurch wird der Herstellungspreis und der Verwaltungsaufwand abgedeckt, damit diese Kosten nicht von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Wegen des höheren Aufwandes und der Portokosten werden bei der Online-Bestellung 6 € statt 5 € berechnet.

Was passiert, wenn ich ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone fahre?

Ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 40 € Bußgeld und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

 
 


 
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