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Lärmminderungsplanung Berlin

Die Umgebungslärmrichtlinie


Die in den letzten Jahren - insbesondere in den großen Städten und Ballungsräumen Europas - steigende Lärmbelastung hat die Europäische Union veranlasst mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 erstmalig Vorschriften zur systematischen Erfassung von Lärmbelastungen erlassen; Zielsetzung ist gleichfalls durch Lärmminderungspläne eine Reduzierung zu hoher Lärmbelastungen zu bewirken. Im Focus dieser Richtlinie stehen die durch Verkehr verursachten Lärmbelastungen - also Kraftfahrzeug-, Schienen und Fluglärm -; es ist aber auch der Lärm durch Industrie zu erfassen.

Ziel der Richtlinie ist es, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Hierzu sollen schrittweise die folgenden Maßnahmen durchgeführt werden:
  • Ausarbeitung strategischer Lärmkarten zur Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm.
  • Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen, mit denen Lärmprobleme erforderlichenfalls geregelt werden.
  • Information der Öffentlichkeit über die Lärmkartierung und Aktionsplanung.
  • Übermittlung von Informationen aus den strategischen Lärmkarten und den Aktionsplänen an die Europäische Kommission als Grundlage für die Einführung weiterer Gemeinschaftsmaßnahmen.
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 24. Juni 2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die §§ 47a bis 47f wurden hierzu in das Bundes-Immissionsschutzgesetz neu aufgenommen. Zusätzlich wurden mit der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Vorschriften zur Lärmkartierung festgelegt.
 



 
 


 
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