Das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sieht die Anhörung und Mitwirkung sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit über getroffene Entscheidungen bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen vor.
Die Bürgerinnen und Bürger Berlins konnten sich bereits seit Herbst 2007 über das Internet an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde vom 02. Juni 2008 bis zum 02. Juli 2008 öffentlich ausgelegt.
Über das Ergebnis des öffentlichen Beteiligungsverfahrens wurden die Bürgerinnen und Bürger in einer Erörterungsveranstaltung am 3. November 2008 unterrichtet.
Die umfangreichen Einwendungen konnten nur begrenzt im Lärmaktionsplan 2008 berücksichtigt werden, da umfassende Abwägungen zwischen den Hauptverwaltungen, den Bezirksämtern, dem Bahnumweltzentrum und der DB-AG zu treffen sind. Zudem bezog sich ein Großteil der Einwendungen auf noch nicht detailliert untersuchte Bereiche. Die Einwendungen werden in die mittel- bis langfristige Maßnahmenplanung eingebunden und fließen nach einer erneuten Abwägung ggf. dort ein.
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