EU-Förderprogramm LIFE+
LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis"
Was wird gefördert?
LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" fördert in Bezug auf die Ziele des 6. Umweltaktionsprogramms folgende Einzelziele:
- Beitrag zur Entwicklung und Demonstration politischer innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente;
- Beitrag zur Konsolidierung der Wissensbasis für die Entwicklung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Umweltpolitik und des Umweltrechts;
- Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von Konzepten für die Überwachung und Bewertung des Zustands der Umwelt sowie der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben;
- Erleichterung der Umsetzung der Umweltpolitik der Gemeinschaft mit besonderem Nachdruck auf der Umsetzung auf lokaler und regionaler Ebene;
- Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Umweltbereich durch eine stärkere Einbeziehung der Interessengruppen, darunter auch die NRO, in die Konsultationen zur Politik und in ihre Durchführung.
Wer wird gefördert?
LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" steht zur Zeit allen öffentlichen und/oder privaten Stellen, Akteuren und Einrichtungen aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einer Kofinanzierung der Vorhaben. Der Höchstsatz beträgt bei LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" grundsätzlich 50% der in Betracht kommenden Kosten.
Wie und wo können Anträge gestellt werden?
Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich eine fristgebundene Aufforderung zur Einreichung von Anträgen.
Die Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen von LIFE+ 2012 erfolgte am 13. März 2012 im Amtsblatt der EU vom 13.03.2012, C 74/13.
Projektvorschläge Berliner Antragsteller für die Bereiche LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" sowie LIFE+ "Information und Kommunikation" müssen bis zum 26. September 2012 bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Referat IX A, Sybille Schultz-Hüskes
Brückenstraße 6, 10179 Berlin
Tel.: 030 9025-2492
E-Mail: sybille.schultz-hueskes@senstadtum.berlin.de
eingereicht werden.
Die Vorschläge sind ausschließlich mit Hilfe des Online-Tools "eProposal" zu erstellen und zu übermitteln.
Weitere Informationen - darunter der Antragsleitfaden und Hinweise zum Antragsverfahren - sind unter folgender Adresse abrufbar:
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