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EU-Förderprogramm LIFE+
Übersicht zum Programm
LIFE+ ist das einzige Finanzierungsinstrument der Europäischen Gemeinschaft, das ausschließlich der finanziellen Unterstützung von Umwelt- und Naturschutzvorhaben dient. Bei einer Laufzeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 wurde die Gesamtfinanzausstattung auf 2.143 Milliarden Euro festgelegt. Mindestens 78% dieser Haushaltsmittel sind für projektbezogene Maßnahmen einzusetzen; die Hälfte hiervon ist zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt zu verwenden. Die Europäische Kommission ist weiterhin bestrebt, 15% der für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse vorgesehenen Haushaltsmittel für staatenübergreifende Projekte zuzuteilen.
Die Rechtsgrundlage des Programms ist die "Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)".
Danach ist es das allgemeine Ziel von LIFE+, "die Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der Gemeinschaft, einschließlich der Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche, zu fördern und somit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen". Insbesondere zielt LIFE+ darauf ab, einen Beitrag zur Umsetzung der im 6. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft beschriebenen Zielsetzungen zu leisten.
LIFE+ umfasst drei thematische Bereiche mit entsprechenden Einzelzielen:
Anhang I der Verordnung enthält die Liste förderfähiger Maßnahmen. Das in Anhang II der Verordnung zu findende Strategische Mehrjahresprogramm bestimmt die prioritären Maßnahmenbereiche für die Gemeinschaftsfinanzierung in Bezug auf die in der Verordnung dargelegten Ziele und Kriterien. Für den diesjährigen Aufruf zur Einreichung von Anträgen ist es nicht vorgesehen, nationale Prioritäten zu benennen.
Die Förderung von LIFE+ Projekten durch die Europäische Gemeinschaft erfolgt im Wege der Kofinanzierung. Der Höchstsatz für die Kofinanzierung beträgt grundsätzlich 50% der in Betracht kommenden Kosten. Im Rahmen von LIFE + "Natur und biologische Vielfalt" kann der Höchstsatz unter bestimmten Bedingungen in Ausnahmefällen 75% der in Betracht kommenden Kosten betragen.
Empfänger von Finanzierungsmitteln aus LIFE+ können öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein. Sollten zukünftig zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, könnten sich auch bestimmte EFTA-Länder, Kandidatenländer für den Beitritt zur Europäischen Union sowie Länder des westlichen Balkans, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen, beteiligen.
Allgemeine Kriterien für die Förderungswürdigkeit durch LIFE+ sind, dass die Projekte
- im Interesse der Gemeinschaft sind, indem sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des oben dargelegten allgemeinen Ziels von LIFE+ leisten;
- technisch und finanziell kohärent und durchführbar sind sowie die Wirtschaftlichkeit gesichert ist;
- einen europäischen Mehrwert gewährleisten und die Finanzierung wiederkehrender Tätigkeiten vermeiden, indem sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- sie müssen Projekte vorbildlicher Praxis oder Demonstrationsprojekte zur Durchführung der Richtlinie 79/409/EWG oder der Richtlinie 92/43/EWG sein;
- sie müssen innovative Projekte oder Demonstrationsprojekte mit Bezug zu den Umweltzielen der Gemeinschaft sein, wozu unter anderem die Herausbildung oder Verbreitung von als vorbildliche Praxis geltenden Techniken, Know-how oder Technologien gehören;· sie müssen Sensibilisierungskampagnen und spezielle Ausbildungsmaßnahmen für die am Waldbrandschutz beteiligten Personen sein;
- sie müssen Projekte zur Entwicklung und Umsetzung von Gemeinschaftszielen für die breit angelegte, harmonisierte, umfassende und langfristige Überwachung von Wäldern und ökologischen Wechselwirkungen sein.
Aus LIFE+ werden keine Maßnahmen gefördert, die den Kriterien der Förderungswürdigkeit und dem Hauptanwendungsbereich anderer Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft entsprechen, zu denen u. a. der Europäische Landwirtschaftsfonds und die
Strukturfonds zählen, oder die für den gleichen Zweck Unterstützung aus diesen erhalten (Art. 9 der LIFE+ - Verordnung).
Anträge
Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich eine fristgebundene Aufforderung zur Einreichung von Anträgen.
Die Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen von LIFE+ 2011 erfolgte am 26. Februar 2011.
Projektvorschläge Berliner Antragsteller müssen bis zum 18. Juli 2011 bei folgenden Stellen eingereicht werden:
- für die Bereiche LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" sowie LIFE+ "Information und Kommunikation" bei der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Referat III A, Sybille Schultz-Hüskes
Brückenstraße 6, 10179 Berlin
Tel.: 030 9025-2492
E-Mail: sybille.schultz-hueskes@senstadt.berlin.de
- für den Bereich LIFE+ "Natur und biologische Vielfalt" bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Referat I E, Ellen Küchmeister
Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin
Tel.: 030 9025-1060
E-Mail: ellen.kuechmeister@senstadt.berlin.de
Die Vorschläge sind auf besonderen Antragsformularen abzufassen und auf CD-Rom oder DVD einzureichen. Diese Formulare und der Antragsleitfaden mit detaillierten Erläuterungen zu Zuschussfähigkeit und den Verfahren sind auf der Website der Kommission unter folgender Adresse erhältlich:
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Foto: © BAM
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