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EU-Förderprogramm LIFE+

LIFE+ "Natur und biologische Vielfalt"


Was wird gefördert?

Die Förderung durch LIFE+ "Natur und biologische Vielfalt" hat folgende Einzelziele:
  • Leistung eines Beitrags zur Durchführung der Gemeinschaftspolitik und des Gemeinschaftsrechts für den Bereich Natur und biologische Vielfalt, insbesondere der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) auch auf lokaler und regionaler Ebene und Unterstützung der Weiterentwicklung und der praktischen Anwendung des Natura  2000-Netzes, auch in Bezug auf Lebensräume und Arten in Küsten- und Meeresgebieten;
  • Leistung eines Beitrags zur Konsolidierung der Wissensbasis für die Entwicklung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Gemeinschaftspolitik und des Gemeinschaftsrechts im Bereich Natur und biologische Vielfalt;
  • Unterstützung der Entwicklung und der Umsetzung von politischen Konzepten und Instrumenten zur Überwachung und Bewertung im Bereich Natur und biologische Vielfalt sowie der Faktoren, Belastungen und Reaktionen, die Auswirkungen auf die Natur und die biologische Vielfalt haben, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen des Ziels, den Verlust an biologischer Vielfalt in der Gemeinschaft bis 2010 zu stoppen, und im Hinblick auf die Bedrohung der Natur und der biologischen Vielfalt durch Klimaänderungen;
  • Förderung einer besseren Verwaltungspraxis im Umweltbereich durch eine stärkere Einbeziehung der Interessengruppen, darunter auch die NRO, in die Konsultationen zu Politik und Recht im Bereich Natur und biologische Vielfalt und in ihre Durchführung.

Wer wird gefördert?

LIFE+ "Natur und biologische Vielfalt" steht zur Zeit allen öffentlichen und/oder privaten Stellen, Akteuren und Einrichtungen aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einer Kofinanzierung der Vorhaben. Der Höchstsatz beträgt grundsätzlich 50% der in Betracht kommenden Kosten. Im Rahmen von LIFE + "Natur und biologische Vielfalt" kann der Höchstsatz jedoch in Ausnahmefällen 75% der in Betracht kommenden Kosten betragen. Dies ist nur bei Projekten möglich, die prioritäre Lebensräume oder Arten zur Durchführung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) oder Vogelarten betreffen, die von dem nach Art. 16 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) eingesetzten Ausschuss als zur Förderung vorrangig angesehen werden, und muss erforderlich sein, um das Erhaltungsziel zu erreichen.

Wie und wo können Anträge gestellt werden?

Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich eine fristgebundene Aufforderung zur Einreichung von Anträgen.

Die Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen von LIFE+ 2012 erfolgte am 13. März 2012 im Amtsblatt der EU vom 13.03.2012, C 74/13.

Projektvorschläge Berliner Antragsteller für den Bereich LIFE+ Natur müssen bis zum 26. September 2012 bei der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Referat I E, Ellen Küchmeister
Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin
Tel: 030 9025-1060
E-Mail: ellen.kuechmeister@senstadtum.berlin.de

eingereicht werden.

Die Vorschläge sind ausschließlich mit Hilfe des Online-Tools "eProposal" zu erstellen und zu übermitteln.

Weitere Informationen - darunter der Antragsleitfaden und Hinweise zum Antragsverfahren - sind unter folgender Adresse abrufbar:
LIFE 20 years logo

Schutzgebiet

Hahnenfußgewächs

Schnecke

Libelle
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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