Im Zusammenhang mit der Umsetzung der
EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) und dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), welches am 1.6.2012 in Kraft tritt, sind die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft bei den Unternehmen und Entsorgungs- und Verwertungsanlagen zu verbessern.
In den Berliner Entsorgungs- und Verwertungsanlagen für gefährliche Abfälle wurden 2010 insgesamt circa 473.230 Mg gefährliche Abfälle entsorgt. Zusätzlich wurden circa 257.497 Mg gefährlicher Abfälle in Entsorgungsanlagen der Bundesrepublik Deutschland beseitigt und verwertet.
Besondere Bedeutung für den Ressourcenschutz besitzen die seltenen Erden die insbesondere bei den Elektro- und Elektronikgeräten und bei metallurgischen Prozessen bis hin zur Raffinerierung eingesetzt werden.