Das Altfahrzeuggesetz regelt die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen. Mit dem Gesetz wurden die Vorgaben der
Europäischen Altfahrzeug-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Schwerpunkt des Gesetzes ist die Altfahrzeugverordnung, mit der die bisher geltende Altautoverordnung geändert und neu bekannt gemacht wurde.
Geltungsbereich:
Die Regelungen der Altfahrzeugverordnung betreffen
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung (M 1) mit höchstens 8 Sitzplätzen zuzüglich dem Fahrer
- Fahrzeuge zur Güterbeförderung (N 1) mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen
- dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch keine dreirädrigen Krafträder
- Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung der Klasse M 1 (z.B. Wohnmobile)