Als Siedlungsabfall werden Abfälle wie Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbeabfälle und Straßenkehricht bezeichnet. Im Folgenden werden die Daten betrachtet, die Grundlage der abfallwirtschaftlichen Planung im Land Berlin sind.
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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz stellt an die Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und Überwachung der gefährlichen Abfälle aus Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen besondere Anforderungen.
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Bauabfälle sind Abfälle, die bei Bauarbeiten jeglicher Art anfallen. Diese Arbeiten umfassen Neumaßnahmen sowohl im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau als auch im Straßen- und Wasserbau sowie Wohnraumsanierung und Gebäuderückbau.
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Im Berliner Abfallwirtschaftskonzept 2010 wird bestimmt, dass durch nachhaltige stoffliche und energetische Nutzung biogener Abfälle aus dem Land Berlin bis spätestens 2016 relevante CO
2-Einsparungen erzielt werden sollen.
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Im Land Berlin gibt es aufgrund seiner spezifischen räumlichen Situation derzeit keine Deponien für zu beseitigende Abfälle. Es werden, soweit erforderlich, Abfälle zur Beseitigung auf Deponien im Land Brandenburg abgelagert.
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Klärschlämme entstehen in Kläranlagen bei der Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser sowie von Niederschlagswasser.
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In Elektro- und Elektronikgeräten sind erhebliche Mengen gefährlicher Schadstoffe enthalten, aber auch wertvolle Ressourcen, die in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können.
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Ressourcenschutzpotentiale durch Rückgewinnung von Rohstoffen.
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Für die Abfallwirtschaft und den Ressourcenschutz ist der recycelte Kühlschrank mit hohem Wertstoffanteil ein sehr guter Lieferant für Sekundärrohstoffe.
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Die Verkaufszahlen für Flachbildschirme steigen weiter. Auf den folgenden Seiten wird über Aufkommen, Sammlung und Verwertung von Fernsehern und Flachbildschirmen im Land Berlin informiert.
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Aufgrund des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sind in Deutschland die Hersteller von Leuchtstofflampen seit dem 24. März 2006 verpflichtet, diese zurückzunehmen.
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Seit dem Inkrafttreten der Batterieverordnung im Jahr 1998 sind die Hersteller, Importeure und Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren (Akkus) verpflichtet, diese nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen.
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Das Altfahrzeuggesetz regelt die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen. Im folgenden werden die Entsorgung von Altfahrzeugen sowie Listen von Demontagebetrieben, Annahmestellen und Sachverständigen vorgestellt.
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Information zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen sowie Hinweise zur Erstellung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen.
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Abfall wird zum wichtigen Rohstoff
Eckdaten der Berliner Siedlungsabfall-
wirtschaft
Kleine Elektroaltgeräte und HandysEntsorgung, Demontage, Ressourcenschutz
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Leitfäden für Sonderabfälle: Metall- und Elektrowirtschaftszweige
Hinweise für Vermeidung, Verminderung, Verwertung (VVV) und Beseitigung
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Liste der Berliner Anlagen
Anlagen für gefährliche Abfälle
Stand 08/2012
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