Abfall
Abfallwirtschaftsplan für das Land Berlin 2010 –
Teilplan gefährliche Abfälle
Fortschreibung vom 28.01.2011
Bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Berlin –Teilplan gefährliche Abfälle – wurde die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 29a des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit § 14 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln) durchgeführt. Die öffentliche Planauslegung fand vom 19.04. bis zum 18.05.2010 statt, parallel wurde der Planentwurf im Internet eingestellt. Bis zum 31.05.2010 erhielten alle, deren Aufgabenbereich oder Belange berührt waren, sowie alle sonstigen Interessierten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.
Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den angenommenen Abfallwirtschaftsplan für das Land Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle – bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Zimmer 4.128
Um telefonische Voranmeldung wird gebeten
(Tel.: 030 9025-2224 oder -2233).
Abfallwirtschaftsplan Berlin - Teilplan gefährliche Abfälle -
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