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Abfall

Abfallwirtschaftsplan für das Land Berlin 2010 – Teilplan gefährliche Abfälle

Fortschreibung vom 28.01.2011

Bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für das Land Berlin –Teilplan gefährliche Abfälle – wurde die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 29a des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit § 14 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln) durchgeführt. Die öffentliche Planauslegung fand vom 19.04. bis zum 18.05.2010 statt, parallel wurde der Planentwurf im Internet eingestellt. Bis zum 31.05.2010 erhielten alle, deren Aufgabenbereich oder Belange berührt waren, sowie alle sonstigen Interessierten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.


Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den angenommenen Abfallwirtschaftsplan für das Land Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle – bei der

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Zimmer 4.128

Um telefonische Voranmeldung wird gebeten (Tel.: 030 9025-2224 oder -2233).

Download

Abfallwirtschaftsplan Berlin - Teilplan gefährliche Abfälle -
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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