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Abfall
Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung
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Der Bereich- IX B - der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Umweltpolitik, Abfallwirtschaft, Immissions- und Klimaschutz - nimmt Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt "gefährliche Abfälle" wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst.
Nachweisverfahren
Die Überwachung der Stoffströme erfolgt über das abfallrechtlich geregelte Nachweisverfahren. Dabei werden die Entsorgungsdaten mit Hilfe des behördlichen EDV-Systems ASYS bearbeitet und ausgewertet. Dazu sind z.B. für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und Makler jeweils behördliche Nummern zu vergeben und mit den betrieblichen Stammdaten in ASYS zu verknüpfen.
Für das elektronische Nachweisverfahren wurde in Zusammenarbeit der Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ZKS-Abfall eingerichtet. Hier werden u.a. die elektronischen Abfalldaten zwischen dem Absender und dem vorgesehenen Empfänger vermittelt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch von Herrn Berger unter der Rufnummer (030) 9025-2192.
Ferner steht Ihnen folgend die Mitteilung 27 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Verfügung:
Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren;
Stand: September 2009
elektronischen Nachweisführung (eANV)
Zu der am 01.04.2010 in Kraft getretenen elektronischen Nachweisführung (eANV) stehen Ihnen hier gesonderte Informationen zur Verfügung.
Weitere Zuständigkeiten
- Behördliche Nummernvergabe
für Erzeuger und Entsorger
für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen
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