Als gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Abfallmengenbilanz dient das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes, ergänzt durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/ AbfG Bin). Nach dem KrW-/AbfG/Bln ist das Land Berlin verpflichtet, die auf seinem Gebiet anfallenden Abfälle zu entsorgen, wobei nach dem § 7 dieses Gesetzes die zuständige Behörde zur Erstellung einer Abfallbilanz jeweils für das abgelaufene Jahr verpflichtet ist; d.h. die zuständige Behörde erstellt regelmäßig eine Abfallbilanz über Art, Menge und Herkunft der angefallenen Abfälle sowie über deren Verwertung bzw. Beseitigung.
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