
Schwerpunkt des Stadterneuerungsengagements Berlins sind die 1993-1995 förmlich festgelegten 22 Sanierungsgebiete (9. bis 11. Rechtsverordnung) des Gesamt-Berliner Stadterneuerungsprogramms mit einer Größe von 810,5 ha, 5.723 Grundstücken und 81.449 Wohnungen.
Die Stadterneuerung als eine der zentralen Aufgaben der Stadtentwicklung hat bisher im wesentlichen die Aufwertung der städtebaulichen und funktionalen Qualitäten - insbesondere der Wohnqualität - vorwiegend gründerzeitlicher Gebiete, der Innenstadt und der Bezirkszentren zum Ziel. Die Maßnahmen dienen dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der Quartiere zu erhöhen.
Um wirtschaftlich stabile und sozial gefestigte Haushalte insbesondere mit Kindern in innerstädtischen Quartieren zu binden, ist u.a. die Verbesserung der Wohnumfeldqualitäten in den Gebieten zentrales Handlungserfordernis.
Angesichts der begrenzten finanziellen Spielräume sind inhaltliche, zeitliche und räumliche Schwerpunkte zu setzen.
Strategie der vorrangigen Aufwertung der Wohnungen stabilisiert Gründerzeitquartiere erfolgreich
Zu Beginn des Gesamtberliner Stadterneuerungsprogramms in den 90er Jahren war es geboten, aufgrund der schlechten Wohnsubstanz und des hohen Wohnungsleerstandes massiv Fördermittel zur Leerstandsbeseitigung, Instandsetzung und baulichen Aufwertung einzusetzen. Hierdurch konnte der bauliche Verfall der gründerzeitlichen Quartiere gestoppt werden und ein enormer Modernisierungsschub ausgelöst werden, so dass die Gebiete sich heute zu weiten Teilen als attraktive Wohn- und Lebensräume präsentieren. Ein Erfolg dieser Sanierungsstrategie ist auch, dass in den bis zur Mitte der 90er Jahre stark vernachlässigten Gebieten keine gravierenden Leerstandsprobleme auftreten. In einem vergleichbar kurzen Zeitraum von ca. 10 Jahren ist bereits mit rund 41.000 modernisierten Wohnungen über die Hälfte des Wohnungsbestandes erneuert worden. In einigen innerstädtischen Sanierungsgebieten trifft dies sogar auf über 70% der Wohnungsbestandes zu.
Sichtbarer Erfolg der Erneuerungsaktivitäten ist: Die Zahl der Einwohner - vor allem junge Familien mit Kindern - steigt seit dem Jahr 2000 kontinuierlich an (durchschnittlich um 8,5%, in den östlichen Sanierungsgebieten 10%).
Neuorientierung der Durchführung und Finanzierung
Angesichts der angespannten Finanzlage Berlins und des inzwischen erreichten Erneuerungsstandes der Wohnsubstanz wurde mit dem Haushaltsplan 2002 die Förderung der Instandsetzung und Modernisierung der Wohngebäude in den Sanierungsgebieten eingestellt. Berlin konzentriert sich nunmehr auf die öffentlichen Aufgaben und Interventionen. Öffentliche Fördermittel werden grundsätzlich nur eingesetzt zur Qualifizierung der lokalen öffentlichen Infrastruktur, der Aufwertung des Wohnumfeldes und für die Finanzierung der Aufgaben, die Berlin nach dem
BauGB bei der weiteren Vorbereitung der Sanierung und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen obliegen, z.B. Bodenordnung, Sozialplanaufgaben der Gemeinde, Einsatz von Sanierungsbeauftragten und -trägern zur Steuerung des Sanierungsprozesses.
Der Erfolg der baulichen Erneuerung erfordert begleitend verstärkt privates Engagement und macht den Einsatz privaten Kapitals in die Wohn- und Gewerbesubstanz unerlässlich.
Vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen erfolgte eine Umstellung der Prioritäten der zentralen Programmplanung hin auf die Leitziele
- Verbesserung der lokalen sozialen und kulturellen Infrastruktur (Grundschulen, Kitas, Einrichtungen für Jugendliche)
- Initiierung von Aufwertungsprojekten im öffentlichen Raum zur Erhöhung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität (Straßen, Plätze, Spielplätze)
Das Land Berlin hat durch gezielte Steuerung der Planungsprozesse in den Sanierungsgebieten und durch den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln und Mitteln des Strukturfonds
EFRE die Aufwertung der öffentlichen Räume und den Ausbau der Infrastruktur kontinuierlich vorangetrieben und dadurch die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert.
Um junge Familien in den innerstädtischen Quartieren zu halten bzw. den Zuzug attraktiv zu gestalten, muss Berlin den Zustand der Bildungseinrichtungen verbessern. Gerade in den innerstädtischen Gründerzeitquartieren erwarten die Bewohner als Ausgleich für das Defizit an Erholungsflächen ein breites und qualitätsvolles Angebot an Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Hier konnte zwar der erreichte Stand in den letzten 3 Jahren verdoppelt werden, dennoch ist es weiterhin erforderlich, durch den konzentrierten Einsatz der Ressourcen die bauliche Situation dieser Einrichtungen anzuheben.