Städtebaulicher Denkmalschutz
Grundlagen
- Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz
(VV StDenk 2008),
vom 15. April 2008 (ABl. Nr. 22 / 16.05.2008, S. 1245);
Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift Projektförderungen für Maßnahmen zur Revitalisierung historischer Stadtquartiere und Ensembles mit denkmalwerter Substanz und für Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele der Stadterneuerung und des Denkmalschutzes erforderlich sind. Das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz dient der Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Berlin und aus Mitteln des Bundes gemäß der "Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung)". Die Verwaltungsvereinbarungen werden jährlich abgeschlossen.
|