Städtebaulicher Denkmalschutz
Informationen zur Förderung
Fördergebiete
Fördergebiete sind Gebiete mit einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch oder einer Sanierungsverordnung nach § 142 Baugesetzbuch. Sie werden im Einvernehmen zwischen dem Bund und dem Land Berlin nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder ( VV Städtebauförderung) in das Förderprogramm aufgenommen.
Förderfähige Vorhaben und Maßnahmen
Ziel der Förderung ist die städtebauliche Aufwertung und die funktionale Stärkung der Erhaltungs- und Sanierungsgebiete und die Sicherung und Erhaltung denkmalwerter Bausubstanz.
Insbesondere förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung von in ihrer Struktur und Funktion bedrohten historischen Stadt- und Ortskernen sowie denkmalwerter Bausubstanz
- Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele der Stadterneuerung und des Denkmalschutzes erforderlich sind und ohne Förderung nicht im gebotenen Umfang durchführbar wären
- Maßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung
- Maßnahmen an Gebäuden der sozialen und kulturellen Infrastruktur
- Maßnahmen zum Erhalt oder Aus- und Umbau besonderer stadtbildprägender Gebäude
- Modernisierung und Instandsetzung oder Aus- und Umbau von Gebäuden oder Ensembles
- Maßnahmen zum Erhalt und zur Umgestaltung von Straßen und Platzräumen mit geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung
Förderart und -umfang
Die Fördermittel werden als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung oder Vollfinanzierung gewährt. Der öffentliche Eigentümer/Maßnahmenträger erhält Zuschüsse, die maximal der Höhe der förderfähigen Baukosten entsprechen. Die privaten Eigentümer/ Maßnahmenträger beteiligen sich an der Finanzierung grundsätzlich mit 10 % der Bruttobaukosten als Eigenanteil sowie den erforderlichen Baunebenkosten.
Grundlage der projektkonkreten Förderung ist die Kostenberechnung nach DIN 276 einer Bauplanungsunterlage (BPU) oder eines Kosten- und Maßnahmenkatalogs.
Antragstellung und Verfahren
Förderfähig sind Maßnahmen, die eine öffentliche oder gemeinnützige Funktion erfüllen, sowohl Vorhaben der Bezirke als auch privater Personen.
Förderanträge sind an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Abteilung IV - zu richten.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erstellt die Programmplanung nach Prioritäten und dem Stand der Vorbereitung der einzelnen Vorhaben. Für jedes Vorhaben werden die förderfähigen Maßnahmen und Kosten sowie der Zeitraum der Durchführung festgelegt.
Historische Stadt in neuer Qualität
Schwerpunkte des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz in Berlin (2009)
10 Jahre Förderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Berlin, 1991-2001
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