Städtebaulicher Denkmalschutz
Fördergebiete, Vorhaben und Rundgänge

Voraussetzung für die Fördermittelvergabe ist ein Beschluss über den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172 Baugesetzbuch (Erhaltungssatzung) bzw. § 142 Baugesetzbuch (Sanierungssatzung). Berlin beschloss die Aufstellung von Erhaltungssatzungen am 14.08.1991 für die Bereiche Altstadt, Kietz-Vorstadt, Friedrichshagen und Oberschöneweide im Bezirk Köpenick sowie für die Spandauer Vorstadt im Bezirk Mitte.
Von diesen fünf Gebieten sind zunächst vier Gebiete als Fördergebiete bestimmt worden. Oberschöneweide folgte 1999, nachdem ein Jahr zuvor bereits das Erhaltungsgebiet Kaskelstraße/Victoriastadt in Lichtenberg in die Förderung einbezogen worden war. 2000 wurde die Rosenthaler Vorstadt Fördergebiet.
Im Jahr 2005 wurden die Luisenstadt in Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte und der Teutoburger Platz in Pankow in die Förderkulisse des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen, 2006 folgte die Friedrich-Wilhelm-Stadt in Mitte.
2007 kamen die Gebiete Ostseestraße/Grellstraße in Pankow und Dorotheenstadt/Friedrichstadt in Mitte hinzu, während die Förderung für die Gebiete Kaskelstraße/Victoriastadt, Kietz-Vorstadt und Friedrichshagen beendet wurden.
2009 erfolgte die Erweiterung der Förderkulisse um die Erhaltungsgebiete Graefestraße in Friedrichshain-Kreuzberg und Humannplatz in Pankow sowie den Bereich der vorbereitenden Untersuchung gem. § 141 BauGB Müllerstraße in Mitte.
2011 wurde die Gebietskulisse des Fördergebiets Graefestraße/Landwehrkanal um das Erhaltungsgebiet Urbanhafen-Südstern erweitert und wird seit dem im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz unter dem Namen Urbanstraße geführt. Am 15. März 2011 wurden mit der Zwölften Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten und Festlegung und Ergänzung von Städtebaufördergebieten sieben Sanierungsgebieten festgelegt. Davon wurden drei Sanierungsgebiete zur Förderkulisse des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz bestimmt. Die Luisenstadt wurde um das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt ergänzt. Das Sanierungsgebiet Müllerstraße wurde nach Abschluss der Untersuchungsphase in seinen Gebietsgrenzen zu 2009 modifiziert. Mit dem Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt umfasst die Förderkulisse nun 16 Gebiete.
Die Gebiete haben alle ihren eigenen Charakter und unterscheiden sich in ihrer Entwicklungsgeschichte, ihrer städtebaulichen Struktur und ihrem Erscheinungsbild zum Teil deutlich voneinander.
Fördergebiete Denkmalschutz
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Status der Fördergebiete
Aktiv
Abgeschlossen
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