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Bereich Wohnen


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Wohngeld

Der ausgefüllte Wohngeldantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen/Belegen bei der Wohngeldbehörde (Wohnungsamt oder Bürgeramt) einzureichen, in deren Zuständigkeitsbereich der Wohnraum liegt. Die Anschriften der bezirklichen Wohngeldbehörden (Wohnungsamt oder Bürgeramt) können Sie den oben genannten Adressen-Links entnehmen.


Wohngeld-Formulare für die Beantragung von Wohngeld ab 01.01.2009


Formulare für einen Erst-, Weiterleistungs - oder Erhöhungsantrag


Mietzuschussantrag (10.09)
(Antrag auf Bewilligung von Wohngeld als Mietzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum als Mieter, Untermieter, mietähnliche Nutzungsberechtigte, Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus oder Heimbewohner)

Lastenzuschussantrag (10.09)
(Antrag auf Bewilligung von Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum als Eigentümer, erbbauberechtigte Person oder Anspruchsberechtigte auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums oder Erbbaurechts)


Formular für die Mitteilung von Änderungen


Änderungsmitteilung (10.09)
(Mitteilung über Änderungen zum jeweiligen Antrag auf Bewilligung von Wohngeld)


Anlagen zu den Anträgen auf Bewilligung von Wohngeld


Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (10.09)
Angaben über Untervermietung (01.09)
Fragebogen zur Einkommensermittlung (02.09)
Merkblatt (01.09)
(Hinweise zum Einkommen nach dem Wohngeldgesetz)
Verdienstbescheinigung (01.09)
Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (01.09)
Fragebogen für Studenten und Auszubildende (10.09)

Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen

Der ausgefüllte Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen/Nachweise an das für Sie zuständige Wohnungsamt zu senden. Zuständig ist das Wohnungsamt, in dessen Bezirk Sie derzeitig wohnhaft sind.
Sollten Sie bisher nicht in Berlin wohnhaft sein, können Sie Ihren Antrag an eines der zwölf in Berlin befindlichen Wohnungsämter senden.
Die Anschrift der bezirklichen Wohnungsämter können Sie den oben genannten Adressen-Links durch Anklicken entnehmen.

Wohnberechtigungsschein


Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein WBS
nach § 5 des WoBindG bzw. nach § 27 WoFG (04.09)
dazu:
  • Einkommenserklärung (09.09)
  • Hinweise zur Einkommenserklärung (06.09)
  • Einkommensbescheinigung (05.07)
  • Partnerschaftserklärung (07.09)
  • Erklärung zu Getrenntleben/Sorgerecht (02.07)

Antrag auf eine Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen bzw. auf eine Genehmigung der Selbstnutzung nach § 7 Abs. 3 WoBindG (04.09)
dazu:
  • Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse (04.09)
  • Einkommenserklärung (09.09)
  • Hinweise zur Einkommenserklärung (06.09)
  • Einkommensbescheinigung (05.07)
  • Partnerschaftserklärung (07.09)
  • Erklärung zu Getrenntleben/Sorgerecht (02.07)

Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung - RLvF - (02.05)
dazu:
  • Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse (04.09)
  • Einkommenserklärung (09.09)
  • Hinweise zur Einkommenserklärung (06.09)
  • Einkommensbescheinigung (05.07)
  • Partnerschaftserklärung (07.09)
  • Erklärung zu Getrenntleben/Sorgerecht (02.07)

Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (04.09)
dazu:
  • Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse (04.09)
  • Einkommenserklärung (09.09)
  • Hinweise zur Einkommenserklärung (06.09)
  • Einkommensbescheinigung (05.07)
  • Partnerschaftserklärung (07.09)
  • Erklärung zu Getrenntleben/Sorgerecht (02.07)

Anzeige über das Freiwerden einer Wohnung gemäß § 4 Abs. 1 des Wohnungsbindungsgesetzes bzw. § 6 Abs. 1 des Belegungsbindungsgesetzes (04.06)

Bezugsmitteilung, Überlassungs- und Vermietungsmitteilung (10.02)


Kontakt:

 
 


Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Württembergische Str. 6, 10707 Berlin, Telefon: 030-9012-0
oeffentlichkeitsarbeit@senstadt.berlin.de