Hinweis:
Bitte beachten Sie die Informationen zum pdf-Format für Formulare! mehr
Wohngeld
(Hier können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.)
(Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zum Wohngeld.)
Wohngeld-Formulare für einen Erst-, Weiterleistungs- oder Erhöhungsantrag
Den ausgefüllten Antrag auf Bewilligung von Wohngeld reichen Sie bitte mit den erforderlichen Anlagen sowie den entsprechenden Nachweisen/Belegen bei dem für Sie zuständigen bezirklichen Wohnungsamt ein. Zuständig ist das Wohnungsamt, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt. (Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen nicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein.). Die Anschriften der bezirklichen Wohnungsämter finden Sie unter
Kontakt / Ansprechpartner.
Mietzuschussantrag (10.12)
(Antrag auf Bewilligung von Wohngeld als Mietzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum als Mieter, Untermieter, mietähnliche Nutzungsberechtigte, Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus oder Heimbewohner)
Lastenzuschussantrag (10.12)
(Antrag auf Bewilligung von Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum als Eigentümer, erbbauberechtigte Person oder Anspruchsberechtigte auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums oder Erbbaurechts)
Anlagen zu den Anträgen auf Bewilligung von Wohngeld
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (10.09)
Angaben über Untervermietung (01.09)
Fragebogen zur Einkommensermittlung (10.12)
Merkblatt (10.12)
(Hinweise zum Einkommen nach dem Wohngeldgesetz)
Verdienstbescheinigung (01.10)
Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen (12.11)
Fragebogen für Studenten und Auszubildende (10.09)
Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Anlagen sowie den entsprechenden Nachweisen/Belegen bei dem für Sie zuständigen bezirklichen Wohnungsamt ein. Zuständig ist das Wohnungsamt, in dessen Bezirk Sie derzeitig wohnhaft sind. (Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen nicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein.).
Sollten Sie bisher nicht in Berlin wohnhaft sein, können Sie Ihren Antrag an eines der zwölf in Berlin befindlichen Wohnungsämter senden. Die Anschriften der bezirklichen Wohnungsämter finden Sie unter
Kontakt / Ansprechpartner.
Wohnberechtigungsschein
Antrag auf einen
Wohnberechtigungsschein WBS nach § 5 des
WoBindG bzw. nach § 27
WoFG (12.12)
dazu:
- Einkommenserklärung (12.11)
- Hinweise zur Einkommenserklärung (06.09)
- Einkommensbescheinigung (05.10)
- Partnerschaftserklärung (03.11)
- Erklärung zu Getrenntleben/Sorgerecht (02.07)
Antrag auf eine Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen bzw. auf eine Genehmigung der Selbstnutzung nach § 7 Abs. 3 WoBindG (12.12)
dazu:
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse (12.12)
- Einkommenserklärung (12.11)
- Hinweise zur Einkommenserklärung (06.09)
- Einkommensbescheinigung (05.10)
- Partnerschaftserklärung (03.11)
- Erklärung zu Getrenntleben/Sorgerecht (02.07)
Antrag auf eine Bescheinigung nach den Förderrichtlinien des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaues in Berlin durch vertragliche Vereinbarung - RLvF - (03.11)
dazu:
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse (12.12)
- Einkommenserklärung (12.11)
- Hinweise zur Einkommenserklärung (06.09)
- Einkommensbescheinigung (05.10)
- Partnerschaftserklärung (03.11)
- Erklärung zu Getrenntleben/Sorgerecht (02.07)
Antrag auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (12.12)
dazu:
- Erklärung über die persönlichen Verhältnisse und die derzeitigen Wohnverhältnisse (12.12)
- Einkommenserklärung (09.11)
- Hinweise zur Einkommenserklärung (06.09)
- Einkommensbescheinigung (05.10)
- Partnerschaftserklärung (03.11)
- Erklärung zu Getrenntleben/Sorgerecht (02.07)
Anzeige über das Freiwerden einer Wohnung gemäß § 4 Abs. 1 des Wohnungsbindungsgesetzes bzw. § 6 Abs. 1 des Belegungsbindungsgesetzes (06.11)
Bezugsmitteilung, Überlassungs- und Vermietungsmitteilung
(06.11)
Kontakt
Fragen zum Wohngeld oder zu wohnungswirtschaftlichen Bescheinigungen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres zuständigen bezirklichen Wohnungsamtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnungsamtes beantworten Ihnen auch alle Fragen rund um die Antragsformulare und leisten Ihnen Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare.
Die Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie über die folgenden Links: