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Bereich Pflanzenschutz


Hinweis: Bitte beachten Sie die Informationen zum pdf-Format für Formulare! mehr
 

Pflanzengesundheit


PGZ-ONLINE-Antrag einer phytosanitären Abfertigung für den Import (phytosanitäre Freigabe) oder Export (Ausstellung eines Pflanzengesundheitszeugnisses PGZ)
 
Hilfe zu PGZ-ONLINE für Antragsteller

Antrag auf Durchführung einer phytosanitären Einfuhrkontrolle
(konventioneller Antrag, längere Bearbeitungszeit möglich)

Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung zur Einfuhr und/oder zum Verbringen von Schadorganismen, Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen zu Versuchs-, Forschungs- und Züchtungszwecken (gemäß der Richtlinie 2008/61/EG)

Antrag auf Durchführung einer Exportkontrolle und Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen (PGZ)
(konventioneller Antrag, längere Bearbeitungszeit möglich)

Kopiervorlage für eine Eidesstattliche Erklärung zur Vernichtung oder Rücksendung von nicht verwendeten oder fehlerhaften Pflanzengesundheitszeugnissen

Antrag zur Registrierung zur Produktion und/oder zum Handel mit Pflanzen und/oder Pflanzenteilen im EG-Binnenmarkt; zum Import von Pflanzen und/oder Pflanzenteilen in die Europäische Union; zur Produktion und/oder zum Handel mit Anbaumaterial sowie zur zur Herstellung / Behandlung von Holzpackmitteln
 
Registrierungsantrag 2008 - 10 - Hauptantrag
Anlage 1a
Anlage 1b
Anlage 2a
Anlage 2b

Hinweis: Registrierungsantrag 2008 und Anlagen z.Z. ohne aktive Felder



Landwirtschaft und Erwerbsgartenbau


Antrag im Einzelfall für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten gemäß § 22 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz unter Maßgabe des Artikels 51 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Am 14. Februar 2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten. Das Formular und die Hinweise zur Antragstellung werden z. Zt. erarbeitet.

Nichtkulturland


Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von PSM nach § 12 Abs. 2 PflSchG vom 6. Februar 2012

Erläuterungen zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
 

Anzeigeverfahren


Anzeige der gewerblichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere (§ 10 PflSchG)

Informationen über das Verfahren der Anzeige der Anwendung von PSM zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen (§ 10 PflSchG)

Anzeige über die Beratung anderer zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (§ 9 PflSchG)

Informationen über das Verfahren der Anzeige der gewerblichen Beratung anderer über die Anwendung von PSM (§ 9 PflSchG)

Anzeige des Handels mit Pflanzenschutzmitteln gemäß § 21a PflSchG

Informationen über das Verfahren der Anzeige des gewerblichen Handels mit PSM (§ 21a PflSchG)


Kontakt zum Pflanzenschutzamt
E-Mail: pflanzenschutzamt@senstadtum.berlin.de


 
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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