Der Flughafen Berlin-Tempelhof wurde gemäß des Konsensbeschlusses zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg und Berlin vom 28. Mai 1996 am 31.10.2008 geschlossen. Seit dem 1. September 2009 ist das Land Berlin alleiniger Eigentümer des Geländes und des Gebäudes. Am 8. Mai 2010 wurde der Tempelhofer Park für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übernimmt beim Projekt "Tempelhofer Freiheit" als zuständige Fachverwaltung eine steuernde und koordinierende Rolle. Darüber hinaus wirkt sie aktiv an der Gestaltung des Entwicklungsprozesses mit. Der Planungs- und Entwicklungsprozess erfolgt ressort- und (fach-)abteilungsübergreifend, um bestehende Bedarfe und Belange in den Prozess zu integrieren und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten.
Des Weiteren wurden und werden auch die Bürgerinnen und Bürger in den Gesamtprozess aktiv integriert, sei es durch die Zukunftswerkstatt, den Online Dialog, Zwischen- und Pioniernutzungen oder künftige Beteiligungsangebote, um den Standort gemeinsam zu entwickeln.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist Auftraggeber der Tempelhof Projekt GmbH, die in Kooperation mit der Grün Berlin GmbH an der Entwicklung des Standortes arbeitet. Darüber hinaus ist die Projektleitung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung II, Städtebau und Projekte, Referat A verankert.
Der Projektleiter vertritt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gegenüber Dritten. Er hat die Aufgabe, in enger Abstimmung mit dem Träger über die Fragen der Entwicklung, insbesondere der geplanten Zeitabläufe, der Entwicklungsinhalte, der personellen Besetzung der Trägerorganisation, der verschiedenen Verfahrensfragen und anderes mehr zu entscheiden. Dabei wird er die Beschlüsse des Aufsichtsrates der Gesellschaft beachten.
Der Projektleiter ist Joachim Sichter. Die Koordination übernehmen Ute Kelting, Mike Petersen, Helge Weiser und Takis Sgouros.
Des Weiteren erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung I, Stadt- und Freiraumplanung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die neben der Freiraumentwicklung auch für den Flächennutzungsplan (FNP) sowie die Berücksichtigung der Belange von Natur- und Artenschutz auf den Freiflächen der Tempelhofer Freiheit zuständig ist. Darüber hinaus wird auch die Planung und Entwicklung der Internationalen Gartenausstellung 2017 (IGA) durch die Abteilung I gesteuert und koordiniert.
Die Beteiligten sind hier: Beate Profé, Ursula Renker, Galene Haun, Annette Mangold-Zatti, Michael Künzel.
Die Betreuung der Wettbewerbsverfahren, die im Rahmen des Planungs- und Entwicklungsprozesses durchgeführt wurden und werden, erfolgt in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durch die Abteilung II, Referat D – Auswahlverfahren, Wettbewerbe. Zentrale Ansprechpartnerin ist Almut Jirku.
Zur Wahrung der denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen und einer dem Denkmal Flughafen Tempelhof entsprechenden Entwicklung ist die Werkstatt – Baukultur, Kommunikation, Oberste Denkmalschutzbehörde, unter Leitung von Frau Dr. Dagmar Tille, in den Gesamtprozess involviert. Die Werkstatt bereitet außerdem gerade in Zusammenarbeit mit dem PRAE-IBA-Team eine dritte IBA in Berlin vor.
Die verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie notwendige Erschließungs- und Vernetzungsmaßnahmen werden mit den jeweils zuständigen Fachabteilungen in regelmäßigen Projektbesprechungen abgestimmt und durch diese ausgeführt (Abt. VII – Verkehr, Abt. X – Tiefbau).
In direkter Nachbarschaft zur Tempelhofer Freiheit grenzt im Osten der Bezirk Neukölln an. Das Gebiet Nord-Neukölln ist Teil des Programms "Soziale Stadt" und als so genannter "Aktionsraum plus" ausgewiesen. Ziel ist hier, die sozialräumliche und städtebauliche Entwicklung zu verbessern und den Bewohnerinnen und Bewohnern des Gebietes bessere Zukunftschancen zu eröffnen. Die Koordination und Durchführung geplanter Maßnahmen im Zuge der Gesamtentwicklung der Tempelhofer Freiheit erfolgt daher in enger Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung IV – Wohnungswesen, Stadterneuerung, Soziale Stadt.
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