Eine Änderung des Flächennutzungsplans Berlin gem. § 1 Abs.8
BauGB setzt sich im Regelfall aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1. Einleitungsbeschluss
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung fasst gemäß § 1 Abs.8 und § 2 Abs.1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs.1 und § 11 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) den Beschluss zur beabsichtigten Änderung des Berliner Flächennutzungsplans in Teilbereichen.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden
In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Sie können bereits in dieser frühen Phase der FNP-Änderung Stellungnahmen und Vorschläge zum Vorentwurf äußern. Zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Nach Beendigung der Beteiligungsfrist werden die Stellungnahmen und Vorschläge der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Planungsträger ausgewertet und in die Überarbeitung der Planung einbezogen. Die Ergebnisse werden in der anschließenden öffentlichen Auslegung vorgestellt.
3. Öffentliche Auslegung/Beteiligung Behörden
In der nunmehr zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen neben dem Entwurf der FNP-Änderung einschl. Begründung auch die wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen aus. Die Bürger können Stellungnahmen abgeben. Diese werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Dabei sind die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Das Ergebnis wird zum Abschluss des Verfahrens mitgeteilt. Parallel mit der öffentlichen Auslegung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Zu allen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, werden senat und Abgeordnetenhaus für ihre Beschlüsse Stellungnahmen der Verwaltung vorgelegt.
4. Senatsbeschluss/Zustimmung Abgeordnetenhaus
Über die Änderung des Flächennutzungsplans beschließt der Senat und legt sie anschließend dem Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung und Zustimmung vor.
5. Bekanntmachung ABl./Mitteilung Beschlussergebnis
Mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Die Bürger, die während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgeben, erhalten eine Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung (Prüfmitteilung). Soweit mehr als 50 Personen inhaltlich gleiche Stellungnahmen abgegeben haben, wird diese Mitteilung durch die Möglichkeit ersetzt, Einsicht in das Ergebnis der Prüfung zu nehmen.