Bebauungsplanverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Öffentliche Auslegung
Hinweis
Zur Zeit sind keine Online-Beteiligungen im Bereich Öffentliche Auslegung zu Bebauungsplanverfahren der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aktiv.
Eine Liste der aktuellen Pläne im Verfahren finden Sie hier.
In der 2. Stufe der Bürgerbeteiligung wird der innerhalb der Verwaltung abgestimmte Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Entsprechende Informationen erhalten Sie auch in der Tagespresse und im Internet. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Ein späterer Antrag auf Feststellung der (Teil-) Nichtigkeit des Bebauungsplans in einem Normenkontrollverfahren (§47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist in der Regel nur möglich wenn Sie ihre Einwendungen bereits zur öffenlichen Auslegung vorgebracht haben.
Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bzw. dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vor. Die BVV/das Abgeordnetenhaus wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt. mehr
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