Raupenfraß an Eichenblättern
Spannerraupe beim Fraß
Frühjahrsfraßgesellschaft
Besonders in Waldrandnähe oder naturnahen Standorten sind Lochfraß oder komplett abgefressene Blätter, Spinnfäden an denen Raupen hängen und rieselnder Raupenkot auffällig. Raupen unterschiedlicher Schmetterlingsarten fressen hier gemeinsam, die sogenannte Frühjahrsfraßgesellschaft.
Eine Gefährdung geht von diesen Raupen nicht aus.
Gespinst an Apfel
Befall an Pfaffenhütchen
Auffällige Raupennester im Stadtgrün
An verschieden Gehölzen (Pfaffenhüttchen, Weißdorn, Schlehe) werden zur Zeit Gespinste entdeckt. Die Raupen fressen geschützt in den Gespinsten und können ein Gehölz kahlfressen. Diese treiben in der Regel im nächsten Jahr wieder aus. Sind die Gespinste erst einmal auffällig, so ist es für eine Bekämpfung zu spät. Günstig ist es, die Nester mit den Raupen so früh wie möglich heraus zuschneiden und zu vernichten. Eine gesundheitliche Gefährdung geht von diesen Gespinsten und den Raupen nicht aus.
Neues Pflanzenschutzgesetz in Kraft
Am 14. Februar 2012 ist das neue deutsche Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten. Anlass der Novellierung war die Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die neuen EU-rechtlichen Vorgaben, die der Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in der Europäischen Union dienen. Der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und des Naturhaushaltes haben absoluten Vorrang.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat auf hohem, sachkundigen Niveau und nach strengen und nachvollziehbaren Regeln zu erfolgen. Berufliche Anwender und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater werden künftig verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu besitzen. „Alt-Sachkundige“ müssen diesen Nachweis bis zum 26. Mai 2015 beim Pflanzenschutzamt Berlin beantragen. Die Verfahrensweise im Land Berlin wird in Kürze geregelt. Zusätzlich sind künftig in mindestens dreijährigen Abständen Fortbildungsmaßnahmen von beruflichen Anwendern, Verkäufern und Beratern wahrzunehmen.
Pflanzenschutzgeräte müssen EU-einheitlichen Normen entsprechen und sind regelmäßig zu überprüfen.
Spezielle Regelungen wurden für Pflanzenschutzmittelanwendungen auf öffentlich zugänglichen Flächen (z.B. Parks und Gärten, Sportanlagen und Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe) sowie in Natura 2000-Gebieten geschaffen.
Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen sich ab dem Jahre 2014 an die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes halten. Das bedeutet, dass biologische, pflanzenzüchterische und anbautechnische Verfahren vorrangig zu nutzen sind, soweit sie zur Verfügung stehen und praktikabel sind. Damit soll die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Das Pflanzenschutzgesetz finden Sie hier: