Apfel mit deutlichem Bohrloch durch den Apfelwickler
Apfelwicklerwarnmeldung 2013
Die Beobachtungen des Pflanzenschutzamtes Berlin haben ergeben, dass es nach dem diesjährig späten Start der Vegetation jetzt Zeit ist, die
erste Spritzung gegen die Raupe des Apfelwicklers (Obstmade) durchzuführen. Der Flug der ersten Generation des Apfelwicklers hat zwar schon eingesetzt, ist aber durch Temperatureinbrüche zwischenzeitlich fast zum Erliegen gekommen. Ein erster leichter Flughöhepunkt setzte Mitte Juni ein.
Sofern die Abendtemperaturen in den nächsten Tagen über 15°C liegen, muss mit Eiablagen gerechnet werden. Deshalb ist es sinnvoll ab kommendem Wochenende (
ab 22. Juni) erste Spritzmaßnahmen vorzunehmen. Nach 10 bis 14 Tagen sollte eine Wiederholung erfolgen. Wer weitgehend madenfreies Obst ernten möchte, sollte sich auf mindestens ein bis zwei weitere Behandlungen Ende Juli / Anfang August einstellen.
Eichenprozessionsspinner 2013
Raupen nach der 4. Häutung
11.06.: 5. Raupenstadium erreicht
Am letzten Wochenende haben die Raupen der Eichenprozessionsspinner am Kontrollstandort das 5. Raupenstadium erreicht. Deutlich sichtbar ist noch die alte Raupenhaut mit den langen Haaren. Zu Beginn des 5. Raupenstadium haben die Raupen eine Größe von gut 3 cm Länge erreicht und sind deutlich "dicker" geworden. In der Folge werden die Tagesnester an befallenen Eichen auffälliger werden.
Raupen zu Beginn des 4. Stadiums
Tagesnest vom 30.05. am Stammfuß einer Eiche
31.05.: Erste Tagesnester und Prozessionen der Raupen
Zu Beginn der 7. Entwicklungswoche haben die Raupen der Eichprozessionsspinner an unserem Kontrollstandort die dritte Häutung durchlaufen. Deutlich sichtbar sind jetzt die gelben Warzen auf dem Rücken der Raupen.
Ab jetzt beginnt die Ausbildung der Brennhaare und mit zunehmendem Wachstum und den folgenden Häutungen der Raupen nimmt die gesundheitliche Gefährdung zu.
Aktuell sind die ersten Tagesnester im Stadtgebiet, zunächst an besonders geschützten und warmen Standorten sichtbar. Mit dem Auftreten der ersten Prozessionen und Tagesnester endet nun der aktive Bekämpfungszeitraum der Raupen mittels Biozideinsatz.
Die Raupen, ihre Prozessionen und die wechselnden Tagesnester werden in den nächsten Tagen deutlich sichtbar werden. Zunächst sind die Raupen noch sehr mobil und die Tagesnester werden an unterschiedlichen Stellen des Baumes sichtbar werden. Erst mit zunehmendem Fraß und Größe der Raupen werden sie träger und das mechanische Entfernen der Tagesnester und somit der Raupen ist von Dauer.
Vorgehensweise zur Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner
Die Raupen der Eichenprozessionsspinner werden an befallenen Eichen durch Prozessionen und Tagesnester auffällig werden. Empfehlungen zur Bekämpfung sind hier zu finden:
Raupen nach 5 Wochen
Eichenspannerraupe
24.05.: Raupenentwicklung nach 5 Wochen
Die zur Zeit recht kühle Witterung hat die Entwicklung der Raupen etwas verlangsamt. Nach ca. 5 Wochen haben die Raupen eine Größe von 20 bis 22 mm erreicht. Noch halten sie sich geschützt im Bereich der Blätter auf und sind im Baum nicht auffällig. Sichtbare Prozessionen der Raupen oder Tagesnester sind noch nicht sichtbar. Bei wieder ansteigenden Temperaturen wird damit frühestens gegen Ende der nächsten Woche gerechnet.
Behandlungen gegen die Raupen können noch durchgeführt werden, die Brennhaarbildung hat noch nicht begonnen.
Starker Fraß durch Raupen der Frühjahrsfraßgesellschaft hat in einigen waldähnlichen Bereichen zu Kahlfraß an Eichen geführt. Aber auch an anderen Baumarten und Gehölzen sind Fraßsymptome sichtbar. Im gesamten Stadtgebiet kann Lochfraß durch Raupen und Gespinst (durch Gespinstmottenraupen) festgestellt werden. Von diesen Raupen (ohne Behaarung) geht keine Gefährdung aus.
Blattfraß durch Raupen der Eichenprozessionsspinner
Gespinst an Pfaffenhütchen
21.05.: Eichenprozessionsspinner und Blattfraß an Eichen
Die Raupen am Kontrollstandort haben jetzt eine Größe von ca. 2 cm erreicht. Sie halten sich jedoch noch überwiegend im Bereich der Blätter und Knospen auf. Prozessionen und Tagesnester sind noch nicht sichtbar. Aktuell geht noch keine Gesundheitsgefährdung von den Raupen der Eichenprozessionsspinner aus.
Jedoch fressen zum jetzigen Zeitpunkt sehr viele andere Raupen an den Eichen. Dazu gehören Eulenraupen, Spannerraupen (Kleiner u. Großer Frostspanner, Eichenspanner), Wicklerraupen (Laubholzwickler, Eichenwickler), Schwammspinner und viele mehr. Sie stellen keine gesundheitliche Gefährdung dar.
Auch sind an anderen Gehölzen die ersten Gespinst durch Gespinstmotten sichtbar. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht hier ebenfalls nicht.
Junge Raupen
08.05.: Raupenentwicklung
Der Austrieb der Eichen ist aufgrund des sonnigen Wochenendes erwartungsgemäß gut vorangeschritten, so dass auf der überwiegenden Zahl der Eichen genügend Laub vorhanden sein dürfte.
Die Entwicklung der Raupen geht bei den warmen Temperaturen zur Zeit sehr zügig voran. Die Wetterprognose für die kommenden Tage geht von einer etwas kühleren (um 15°C) und feuchteren Phase aus, die bis Montag andauern soll. Danach sollen die Temperaturen wieder ansteigen, mit Werten um 21°/22°C und der Wind wieder aus östlichen Richtungen wehen. Die Eisheiligen (11.05. bis 15.05.) sollen nicht ausgeprägt sein.
Für die weitere Raupenentwicklung sollte zumindest im städtischen (etwas wärmeren Bereich) davon ausgegangen werden, dass Behandlungstermine kurz nach Pfingsten (21. Woche) noch vor Ende des dritten Larvenstadiums liegen.
Empfehlung: um die Raupen sicher vor dem Eintritt ins 4. Larvenstadium (vor der Bildung der Brennhaare) bekämpfen zu können, sollten die Behandlungen (im wärmeren/innerstädtischen Bereich) möglichst bis Ende 21. Woche stattfinden.
Junge Raupen an Eichenknospen
02.05.: Beginn des Bekämpfungszeitpunktes
Die Behandlungen gegen die Eichenprozessionsspinnerraupen nicht vor dem 06.05.2013 beginnen, die Eichen sollten mindestens ein Drittel Laubaustrieb aufweisen. Bei Bekämpfungsterminen, die zum Ende der 19. Woche liegen (10.05.), dürfte der Laubaustrieb der Eichen gleichmäßiger sein und ein größerer Anteil an Laub kann behandelt werden.
22.04.: Schlupf der Raupen der Eichenprozessionsspinner
Die ersten Raupen der Eichenprozessionsspinner sind an einem warmen, sonnigen Standort geschlüpft. Aber noch befindet sich kein Laub auf den Eichen.
Erst wenn die Bäume eine ausreichende Blattmasse entwickelt haben, kann mit den Behandlungen gegen die Raupen begonnen werden. Je nach weiterem Witterungsverlauf wird dies bis Anfang Mai dauern.
Über die weitere Entwicklung und dem Beginn der Biozid-Behandlungen gegen die jungen Raupen der Eichenprozessionsspinner wird weiterhin informiert.
Tagesnest
verlassenes Nest
Fachgespräch zum Eichenprozessionsspinner
Am
27.11.2012 fand im Pflanzenschutzamt Berlin das 3. Fachgespräch zum Eichenprozessionsspinner statt.
Teilnehmer waren Vertreter der Senatsverwaltungen und der Bezirke, Eigentümer und Verwalter von Flächen mit Befall durch
EPS, Vertreter der Fachverbände des Garten- Landschafts- und Sportplatzbau und der Schädlingsbekämpfer und zahlreiche Firmen (des Garten- und Landschaftsbaus, der Schädlingsbekämpfer, Baumpfleger), die den EPS bekämpfen.
Der Schmetterling hat sich seit dem Fachgespräch im Dezember 2011 erneut weiter im Stadtgebiet ausgebreitet und etabliert. Und auch in diesem Jahr fanden wieder zahlreiche mechanische und chemische Bekämpfungsmaßnahmen statt. Das Pflanzenschutzamt selbst hat Versuche zur Bekämpfung der Raupen mit unterschiedlichen Präparaten durchgeführt. Weiterhin erfolgte ein umfangreiches Monitoring zum Flugverlauf des Schmetterlings.
Mit kurzen Beiträgen zu den rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämfpung der jungen Larvenstadien und ggfs. notwendiger Genehmigungsverfahren, der weiteren Ausbreitung des Schmetterlings, Ergebnissen der Bekämpfungsversuche und der Vorstellung der möglichen landesweiten Strategie wurden viele Aspekte beleuchtet und diskutiert. Die Erfahrungsberichte aus der Praxis zeigten aktuelle Problemfelder im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner auf.
Die einzelnen Beiträge können Sie den angefügten Präsentationen entnehmen:
Neue Newsletter eingerichtet: "Grünes Blatt Berlin" und "Berliner Gartenbrief"
Das Pflanzenschutzamt Berlin hat zwei neue Newsletter mit Hinweisen zu aktuellen Problemen der Pflanzengesundheit eigerichtet, die sich interessierte Freizeitgärtner und Dienstleister der grünen Berufe abonnieren können.
Umzug Pflanzengesundheitskontrolle
Am
20. Dezember 2012 ist die Pflanzengesundheitskontrolle in die Mohriner Allee gezogen.
Neue Adresse und Telefonnummern ab 20.12.2012:
Neues Pflanzenschutzgesetz in Kraft
Am 14. Februar 2012 ist das neue deutsche Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten. Anlass der Novellierung war die Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die neuen EU-rechtlichen Vorgaben, die der Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in der Europäischen Union dienen. Der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und des Naturhaushaltes haben absoluten Vorrang.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat auf hohem, sachkundigen Niveau und nach strengen und nachvollziehbaren Regeln zu erfolgen. Berufliche Anwender und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater werden künftig verpflichtet, einen Sachkundenachweis zu besitzen. „Alt-Sachkundige“ müssen diesen Nachweis bis zum 26. Mai 2015 beim Pflanzenschutzamt Berlin beantragen. Die Verfahrensweise im Land Berlin wird in Kürze geregelt. Zusätzlich sind künftig in mindestens dreijährigen Abständen Fortbildungsmaßnahmen von beruflichen Anwendern, Verkäufern und Beratern wahrzunehmen.
Pflanzenschutzgeräte müssen EU-einheitlichen Normen entsprechen und sind regelmäßig zu überprüfen.
Spezielle Regelungen wurden für Pflanzenschutzmittelanwendungen auf öffentlich zugänglichen Flächen (z.B. Parks und Gärten, Sportanlagen und Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe) sowie in Natura 2000-Gebieten geschaffen.
Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen sich ab dem Jahre 2014 an die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes halten. Das bedeutet, dass biologische, pflanzenzüchterische und anbautechnische Verfahren vorrangig zu nutzen sind, soweit sie zur Verfügung stehen und praktikabel sind. Damit soll die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Das Pflanzenschutzgesetz finden Sie hier: