Der vom
EU-Verkehrsministerrat im Dezember 2006 diskutierte Richtlinienvorschlag basiert auf einer Initiative Berlins im Bundesrat. Entgegen dem Vorschlag der Kommission beschlossen die Verkehrsminister, die Nachrüstpflicht der bestehenden Nutzfahrzeugflotte über 3,5
to zGG auf Fahrzeuge ab der Erstzulassung 1.1.2000 einzuschränken und den von der
KOM vorgesehenen Stichtag 1.1.1998 zu verwerfen. Die Übergangsfrist, in der die Fahrzeuge nachgerüstet werden müssen, wurde zudem von einem auf drei Jahre, d.h. bis 2010 verlängert.
Bei Neufahrzeugen sind derartige Zusatzspiegel seit 1.1.2007 obligatorisch. Die Kosten werden von der KOM auf 100 Euro beziffert, die Zahl der vermiedenen tödlichen Unfälle mit Fußgängern, Rad- und Motorradfahrern auf jährlich 400 in Europa. Die Unfallstatistik für Berlin weist jährlich 2-7 Getötete sowie 80-110 Verletzte durch rechtsabbiegende
Lkw auf. Die lange Übergangszeit bis 2010, die eingeengte Altersgruppe der
Kfz sowie Ausnahmeregelungen für die im innerstädtischen Verteilerverkehr häufig eingesetzten Fahrzeuge von 3,5 - 7,5 to zGG sind aus Sicht des Landes Berlin schwer akzeptabel. Berlin wird seine Aktivitäten daher intensivieren, mit den Interessenverbänden eine freiwillige Nachrüstung zu erreichen. Die starke Überalterung der Lkw-Flotte in Berlin wird auch nach 2010 zu einem erheblich Anteil von Lkw ohne "Totwinkel-Spiegel" führen.