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Forsten
Hundeauslauf im Wald - was ist wo erlaubt
Die Berliner Wälder bieten vielfältige Erholungsmöglichkeiten. Als ausgedehnte Naturräume stehen sie allen Berlinerinnen und Berlinern und allen Gästen der Stadt zur Verfügung.
Berlin ist aber auch Hauptstadt der Hunde - mehr als 100.000 Vierbeiner sind gemeldet. Auch für die artgerechte Hundehaltung spielen die stadtnahen Wälder eine große Rolle. Spaziergänge mit und ohne Hund sind in allen Waldgebieten jederzeit möglich. Unangeleintes Ausführen von Hunden ist aber nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet. Ansonsten gilt im Wald ausnahmslos Leinenpflicht (LWaldG §23 (2)!
Die 12 Hundeauslaufgebiete im Wald - die ältesten bestehen seit mehr als 70 Jahren - werden intensiv genutzt. Auf insgesamt etwa 1250 Hektar Fläche können Hunde frei umherlaufen - ein Angebot, das in ähnlicher Weise in keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert. Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Waldbesucherinnen und Waldbesucher steht und der Wald mit seiner Tier- und Pflanzenwelt und seinen wichtigen Schutzfunktionen für Boden, Grundwasser, Stadtklima nicht überstrapaziert wird, sind auch in Hundeauslaufgebieten einige Regeln zu beachten:
- Hunde müssen immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters sein und jederzeit zurückgerufen werden können. Andernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.
- Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden. Die Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang.
- Auch Hundeauslaufgebiete sind Lebensräume für Rehe, Wildschweine und andere Wildtiere. Diese Tiere dürfen durch Hunde nicht gestört oder gefährdet werden. Insbesondere das Hetzen von Wild ist unbedingt zu vermeiden und kann empfindlich geahndet werden.
- In der warmen Jahreszeit sollten Hunde an von Menschen genutzten Badestellen nicht freilaufen und schwimmen.
- Das Ausgraben von Erholungsbänken, Buddeln an Hängen und auf Wegen ist wegen der Folgen für die Erholungsnutzung und die Stabilität der Wälder nicht zulässig.
- Das Betreten von Kinderspielplätzen mit Hunden ist nicht gestattet.
- Verunreinigungen von Hunden sind nur dort zulässig, wo die Allgemeinheit nicht belästigt wird. Auf Wegen, Parkplätzen, Liegewiesen sowie an Badestellen und anderen Erholungseinrichtungen sind sie zu vermeiden oder durch den Hundehalter zu entfernen.
- Eingezäunte Bereiche und gekennzeichnete Naturschutzgebiete sind nicht Teil des Hundeauslaufgebietes. Hier ist das Freilaufen von Hunden verboten.
Die große Zahl der Hunde in Berlin, fehlende Auslaufangebote im Berliner Umland und das wachsende Dienstleistungsgewerbe der Hundeausführdienste haben in einzelnen Hundeauslaufgebieten zu einer Steigerung der Nutzung geführt.
Ein verträgliches Miteinander von Radfahrern, Joggern, Reitern und Spaziergängern mit und ohne Hund erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Der wertvolle Erholungs- und Lebensraum Wald wird nur dann nachhaltig gesichert werden, wenn wir alle schonend mit ihm umgehen und die Interessen anderer Waldbesucherinnen und -besucher respektieren.
Sie finden auf dieser Seite Karten aller aktuellen Hundeauslaufgebiete im Berliner Wald.
Informationen zu weiteren Hundeauslaufangeboten außerhalb des Waldes erhalten Sie in den jeweiligen Bezirksämtern.
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Karten der Hunde-
auslaufgebiete


Weitere Informationen
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