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Landesdenkmalrat Berlin

Beschlüsse des Landesdenkmalrates Berlin


aus seiner 4. Sitzung vom 06.11.2000

TOP 1 Sachstand Masterplan Museumsinsel


Der Landesdenkmalrat dankt dem Präsidenten und den Mitarbeitern der SPK, des BBR und des Architekten Chipperfield sowie dem Restaurator Julian Harrap für die Informationen zum aktuellen Sachstand "Masterplan" anhand der Ausstellung.

In der Aussprache und der späteren Aufarbeitung werden folgende kritische Punkte festgehalten:

  • Ablauf und Fixierung der Einzelentscheidungen zwischen Bauherrn, Architekten und LDA angesichts des "work-in-progress-Verfahrens": Sie erfolgen i.d.R. auf der Grundlage von Positionspapieren in Form einer dichten Reihe von Diskussionsterminen der Beteiligten, die in Protokollen festgehalten, später in einzelne Raumbücher umgesetzt und dem für die Baumaßnahmen zuständigen Gremium der Stiftung zur Entscheidung empfohlen werden. Bislang war das Konsensverfahren nach Angabe aller Seiten erfolgreich; der Verfahrensstand ist in den Häusern verschieden. (Intensiver Austausch des LDR mit dem LDA erforderlich).
  • Im Falle der Fassadengestaltung des Neuen Museums erscheint dem LDR der Grad der Anpassung der Neubausubstanz und die anzustrebende Ganzheitlichkeit des Bauwerks im Sinne Stülers (Balance der Gewichte, Gliederung, Materialität) nach wie vor diskussionsbedürftig. Die Neubauteile sind z.Zt. in farbig angepasstem Ziegelmauerwerk vorgesehen, der Ausbau des Ägyptischen Hofes in Beton-Werksteinen.
  • Die jüngste Variante des Anschlusses des Alten Museums an die Archäologische Promenade vermeidet laut BBR durch Höherlegung Eingriffe in die Pfahlrostgründung und minimiert die Treppenzugänge in den Innenhöfen. Die mittige Erschließung bringt jedoch vermehrte Eingriffe in die originale Schinkelsubstanz des quadratischen Kernbaus (Ausweitung der Treppenanlagen) mit sich. Gleichfalls problematisch ist die Durchbrechung der Raumecken im oberen Rundgang. Bei günstiger Witterung seien Zugänge vom oberen Podest der Schinkeltreppe möglich. Weitere Diskussion mit bzw. Einbeziehung des LDR unbedingt erforderlich.
  • Die künstliche Einführung einer Minus-eins-Ebene unter die Rotunde des Bodemuseums und die teilweise Absenkung der Archäologischen Promenade unter den Wasserspiegel werden bautechnisch seitens BBR/SPK als unproblematisch bezeichnet. Von einem "Restrisiko" könne keine Rede sein. Haupterschließung bleibe der Haupteingang. Der LDR fragt nach der Möglichkeit einer oberirdischen, in den Hof 5 und zum neuen Treppenbauwerk führenden Verbindungsmöglichkeit. Im Zuge des Ausbaus sind trotz Reduzierung der klimatechnischen Anforderungen nach Angabe des LDA erhebliche Substanzverluste zu befürchten (Abriss und Neubau der Saalwände, Enfilade im OG etc.). Auch hier besteht weiterer Diskussionsbedarf.
  • Prof. Lehmann bietet an, die Arbeitsgruppe "Weltkulturerbe Museumsinsel/Schlossplatz" des LDR zum Zweck der Kontinuität verstärkt in den Informationsaustausch einzubeziehen, was dankend angenommen wird. Primärer Gesprächspartner für die AG ist das LDA (Herr Hesse), mit dem die aktuellen Detailprobleme zunächst von Zeit zu Zeit abgeklärt werden sollen.

TOP 2 Deutschlandhalle


Der LDR bekräftigt seine früheren Entschließungen, dass an der Erhaltung und adäquaten Nutzung des Baudenkmals Deutschlandhalle unbedingt festgehalten werden muss. Nach Information durch den Vertreter des Landessportbundes, Herrn Hahn, sowie der Senatsverwaltung, Herrn Neuwirth, plädiert der LDR aufgrund der derzeitigen strukturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten dafür, die Halle zunächst für einige Jahre als Ersatz der Eissporthalle Jafféstraße mit kleinstmöglichem Aufwand als zentrale Eissporthalle umzubauen und dem Amateursport sowie dem Profisport übergangsweise anzubieten. Eine endgültige Entscheidung (Eissport/Mehrzweck) muss auf die tatsächliche Entwicklung privater Investoren-Projekte abgestimmt werden.

TOP 3 Sachstand Olympiastadion / ehem. Reichssportfeld


Zu diesem Thema sieht der LDR nach der Diskussion mit dem Vertreter von GMP, Herrn Nienhoff, und der Walter-Bau, Herrn Zopfy, unverzüglichen Handlungsbedarf und wird deshalb die nachfolgenden Vorschläge in einem gesonderten Brief sofort an Senator Strieder weiterleiten:

"Trotz bislang befriedigender Goodwill-Absprachen zwischen GMP und Walter-Bau ist nach Auffassung des LDR die vertragliche Regelung mit Walter-Bau als Teil-Bauherr, Ausführungsplaner, Bauträger und Betreiber mit erheblichen Risiken für die adäquate architektonisch-künstlerische Realisierung des Projektes behaftet, weil keine unabhängige Kontrolle seitens des Landes Berlin gewährleistet ist. Unter dem Termindruck der WM 2006 steht zu befürchten, dass aus pragmatischen Gründen erhebliche Qualitätsverluste an diesem Projekt von nationaler und internationaler Bedeutung eintreten können. Der LDR empfiehlt daher der Senatsverwaltung dringlich
  • eine das gesamte Projekt 'Olympiastadion' begleitende unabhängige Steuerungsgruppe einzusetzen, die die Einhaltung der denkmalpflegerischen und baukünstlerischen Qualitätsstandards überprüft. Zu diesem Zweck, sollte - wie ursprünglich vorgesehen - ein Kontaktarchitekt der Senatsverwaltung eingesetzt werden, da die zuständige Referentin des LDA die erforderliche kontinuierliche Detailbetreuung nicht in erforderlichem Ausmaß leisten kann.
  • aufgrund der für die WM 2006 erforderlichen infrastrukturellen und baulichen Maßnahmen im Umfeld des Stadions und darüber hinaus eine ganzheitliche Betrachtung und Koordinierung aller Planungen auf dem Gelände des ehem. Reichssportfelde zu organisieren, zumal nicht nur provisorische, sondern auch langfristige Nutzungsperspektiven berücksichtigt werden müssen. An einer Kommission, in der Architekten, Bauherr/Betreiber, Nutzer (Sportverbände), Marketing und Denkmalpflege/Gartendenkmalpflege vertreten sein sollten, würde auch der LDR teilnehmen wollen.
  • im Zusammenhang der WM 2006 und darüber hinaus eine adäquate didaktische Vermittlung der verschiedenen ideologischen Dimensionen des 'schwierigen' Baudenkmals bzw. Gesamtensembles zu gewährleisten (Aufklärung über die Geschichte des Bauwerks, Umgang mit der Denkmalschicht des 3. Reiches, 'Lehrpfad', Beschilderungen, Flyer, Ausstellung bzw. Dokumentationszentrum Langemarck-Halle, Sportgeschichte, Nachkriegsnutzung/Besatzungszeit, Modernisierungskonzept und Zukunftsperspektiven). Gestalterische Maßnahmen im Sinne von 'Kunst am Bau' reichen hier keinesfalls aus. In einer entsprechenden Kommission sollten u.a. ausgewiesene Vertreter der Geschichtswissenschaft/Architekturgeschichte, der Denkmalpflege, des Sportmuseums, evtl. des Berlin-Marketing (Hassemer) und auch der LDR vertreten sein. Berlin hat eine einzigartige Chance, der Weltöffentlichkeit den kritisch-zukunftsorientierten Umgang mit der deutschen Geschichte am konkreten Beispiel dieses 'Berliner Sanierungsmodells' zu vermitteln."

TOP 3a [ergänzt] Sanierung des Brandenburger Tores


Der LDR diskutiert aus gegebenem Anlass die Presseberichte, sieht aber unter Verweis auf die tatsächliche Sachlage und sein Protokoll zur 2. Sitzung am 9. September keinen Anlass zu einer neuerlichen Stellungnahme. Da Herr Müller kurzfristig nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, werden etwaige Nachfragen auf die generelle LDR-Debatte in der kommenden Januarsitzung verschoben.

TOP 4 Abriss Prälat Schöneberg


Der LDR nimmt die Darstellung des Sachverhalts durch das LDA zum Anlass erneut darauf hinzuweisen, dass er entsprechend seiner GO in Abrissfällen rechtzeitig zu informieren und zu hören ist.

TOP 5 Verkauf des Hauses Cumberland


Das LDA weist darauf hin, dass für die Kaufinteressenten die entsprechenden gutachtehrlichen Unterlagen zum Denkmalschutz zur Einsicht ausgelegen hätten, mittlerweile aber denselben auch noch einmal nachgereicht worden seien.

Für künftige Fälle des Verkaufs landeseigener Immobilien empfiehlt der LDR die nachfolgende, vom LDA vorgeschlagene Regelung:

Die Verkaufsexposes sind unter Beteiligung der zuständigen Denkmalbehörden zu erarbeiten und sollen grundsätzlich Hinweise auf denkmalschutzrechtliche Bindungen und auf weiterführende Informations- und Beratungsmöglichkeiten enthalten. Die Darstellung der denkmalschutzrechtlichen Bindungen ist je nach Bedeutung und Dokumentationsstand der Objekte durch sachdienliche denkmalrelevante Angaben im Anhang zu ergänzen (Erläuterungsbögen, Unterschutzstellungsgutachten, Auszüge aus Denkmalinventaren, Denkmaltopographien o.ä., denkmalpflegerische Voruntersuchungen, Restaurierungsgutachten, denkmalpflegerische Zielstellungen, Erhaltungskonzepte, Denkmalpflegepläne o.ä.). Wo aus Gründen der Praktikabilität oder Kosten eine umfassende Denkmaldokumentation im Anhang nicht möglich oder sinnvoll erscheint, sind eine Verzeichnis der entsprechenden Literatur- und Quellangaben sowie Fundstellen und der Ansprechpartner mit Anschriften als Informationsmöglichkeit im Anhang zu dokumentieren.

TOP 6 Vorbereitung der nächsten Sitzung


Die Sitzung soll überwiegend der Selbstverständnis- bzw. Programmdiskussion gewidmet werden:
  • Die Arbeitsgruppen des LDR bereiten vor der Weihnachtspause Vorschläge vor und übermitteln sie dem Vorsitzenden.
  • Thematisiert werden sollte das Verhältnis von staatlicher und privater Denkmalpflege einschl. Werbung am Denkmal
  • Der Vorsitzende schlägt vor, Herrn Senator Strieder und das LDA zu geplanten Änderungen des Denkmalschutzgesetzes zu hören bzw. zu beraten.
  • Verhältnis unserer Arbeit zu Unteren Denkmalschutzbehörden, lokale Denkmalbeiräte.

TOP 7 [ergänzt] Verschiedenes


  • Die Website des LDR ist zu wenig bekannt. Der Vorsitzende bittet die Geschäftsstelle, im Portal der SenStadt ein eigenes Stichwort "Landesdenkmalrat" auszuweisen und in einem e-mail-Rundbrief die wichtigsten Presseorgane zu informieren.
  • Frau Badstübner berichtet, dass das Land Sachsen-Anhalt die "Möwe" weiterverkaufen will und eine nähere Kontaktaufnahme auf den 22.11. verschoben hat. Ähnlich die Bundesfinanzverwaltung hinsichtlich des Schadow-Hauses. Frau Badstübner übernimmt ggf. (nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden und Herrn Müller) die Versendung der Mahnbriefe.
  • Der Vorsitzende berichtet von der Anfrage von Prof. Klaus Eichhorn hinsichtlich des Streits um den Ausbau der sog. Wagner-Orgel der St. Marien-Kirche. Der LDR erklärt sich für nicht zuständig.

10.11.2000

gez. Prof. Dr. Adrian von Buttlar (Vorsitzender)
Matthias Klipp (stellv. Vorsitzender)

 
 


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