Im Jahr 2008 wurden sechs Berliner Wohnsiedlungen der Moderne in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Diese Liste ist das bedeutendste Instrument der internationalen Völkergemeinschaft zum Schutz des kulturellen und natürlichen Erbes der Menschheit.
In den über 30 Jahren seit Bestehen der Welterbekonvention haben 184 Staaten verbindlich erklärt, die auf ihrem Territorium befindlichen, herausragenden Kultur- und Naturstätten zu schützen und für die kommenden Generationen zu erhalten.
Heute verzeichnet die Welterbeliste mehr als 850 Stätten auf allen Kontinenten. An die Verleihung des Welterbetitels sind besondere Verpflichtungen geknüpft. Sie sind nicht nur auf den physischen Erhalt des Erbes und seine Pflege beschränkt, sondern schließen auch die nachhaltige, zukunftsfähige Ertüchtigung sowie Bildungs- und Informationsprogramme ein. Mit den Wohnsiedlungen der Berliner Moderne kann die deutsche Hauptstadt nach der Museumsinsel und den Schlössern und Parks von Potsdam und Berlin nun auf drei Welterbestätten verweisen.
Im Auftrag der Völkergemeinschaft
Die UNESCO-Welterbekonvention sieht vor, dass jeder Vertragsstaat selbst für die Erfassung, den Schutz und die Erhaltung der auf seinem Territorium befindlichen Welterbestätten zuständig ist. Dabei geht es in erster Linie darum, die notwendigen politischen Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Pflege dieses Erbes zu schaffen und ihm über langfristige Planungen eine vitale Funktion im gesellschaftlichen Leben zu sichern. Neben den erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes setzen Staaten auch auf Informations- und Erziehungsprogramme, um das gesellschaftliche Bewusstsein für den Wert und die universelle Bedeutung dieser Orte zu stärken. Weil jede Welterbestätte einzigartig ist, lassen sich diese Ziele nur über individuelle Strategien erreichen - sogenannte Managementpläne.
Als zentrales Planungsinstrument helfen sie, die jeweiligen Maßnahmen zum Schutz, zur Nutzung, Pflege und Weiterentwicklung für die Welterbestätten optimal zu integrieren.
Siedlungen der Moderne in Berlin
Bei den sechs Siedlungen verdient der Umstand besonderes Augenmerk, dass es sich nicht um musealisierte Orte handelt, sondern um stadtgeographisch unverbundene, urbane Wohnviertel, in denen Tausende Menschen ganz normal leben - worin vor allem für die touristische Erschließung dieser Siedlungen im Zusammenhang mit dem Welterbe-Status eine große Herausforderung besteht.
Die Ausstellung zeigt, dass Berlin den Auftrag der UNESCO ernst nimmt. Anhand konkreter Beispiele wird deutlich, wie die mit dem Titel UNESCO-Welterbe verbundenen Handlungsziele und Auflagen vor Ort miteinander in Einklang gebracht und verwirklicht werden.
Erbe mit Verantwortung
Die Umsetzung der UNESCO-Vorgaben für die sechs Siedlungen der Berliner Moderne erfordert die enge Zusammenarbeit von Beteiligten aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Denn beim Erhalt, der Pflege und der nachhaltigen Ertüchtigung der Welterbestätten geht es nicht nur um Gebäude, sondern auch um Parkanlagen, die nähere Quartiersumgebung sowie um Fragen der Modernisierung und den Ausbau der touristischen Infrastruktur. Um diese mitunter widersprüchlichen, komplexen Anforderungen von Denkmalpflege, Architektur, Stadtplanung, Bewohnerinteressen und Tourismus miteinander in Einklang zu bringen, wurden für jede einzelne Siedlung unter Einbeziehung aller Akteure umfassende Strategien entwickelt, die den Besonderheiten des jeweiligen Gebietes gerecht werden und eine langfristige Planung im Sinne der UNESCO-Welterbekonvention erlauben.