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Straßen und Brücken für Berlin

A 100 - 16. Bauabschnitt


Die A 100 soll ein weiteres 3,2 km langes Teilstück bis zum Treptower Park erhalten. Mit diesem 16. Bauabschnitt werden die östlichen Bezirke besser an den mittleren Straßenring und an die A 113 angebunden. Wie bereits im westlichen Stadtgebiet bündelt die Autobahn den Verkehr nun auch im Raum Treptow und Neukölln und entlastet diese Stadträume vom Durchgangsverkehr. Auch die Innenstadt und die südöstlichen Stadtgebiete werden von weniger Lkw- und Pkw-Verkehr profitieren.

Das planungsrechtliche Verfahren für den 16. Bauabschnitt wurde mit der Auslegung der Projektunterlagen vom 9. März bis 9. April 2009 begonnen.

Jeder konnte bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (23. April 2009) Einwendungen gegen den Plan erheben.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Naturschutzvereine wurden aufgefordert zu den Planfeststellungsunterlagen Stellung zu nehmen. Die Erörterung mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie mit den privaten Einwendern wurde in der Zeit vom 12. bis 27.11.2009 an 9 Tagen durchgeführt.
Mit Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Planfeststellungsbehörde) Aktenzeichen VII E -2/2010 - vom 29 Dezember 2010 ist der Plan für das oben genannte Bauvorhaben festgestellt worden.

Der Beschluss lag mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG vom 17. bis einschließlich 31. Januar 2011
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und im Rathaus Neukölln zur Einsichtnahme aus.

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss konnte innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden.

Fristgerecht liegen eine Sammelklage von 15 Klägern und 3 Einzelklagen zur Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht vor. Dem gleichzeitig gestellten Eilantrag von Klägern wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen entsprochen, so dass nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ein Baubeginn ab März 2012 erfolgen kann.

Zurzeit werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen vorbereitet.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Berlin und der Christlich Demokratischen Union (CDU) Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2011-2016 äußert sich die Landesregierung unter dem Kapitel 2 zum Ausbau der Autobahn A 100 wie folgt:

"Wir wollen die Innenstadt weiter vom Verkehr und besonders vom Durchgangsverkehr entlasten. Für eine wirksame Entlastung hoch belasteter Straßen in der Innenstadt und eine bessere Erreichbarkeit der Gewerbegebiete im östlichen Stadtraum gibt es zur Verlängerung der A 100 keine bessere Alternative. Die Koalition wird alle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Arbeiten für die Realisierung des 16. Bauabschnitts (bis Treptower Park) nach Erlangen der erforderlichen Rechtssicherheit umgehend beginnen."
 
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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