Straßen- und Brückenbau
Straßenausbau-
beitragsgesetz (StrABG)
Foto: Berlin Partner GmbH / FTB Werbefotografie
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt informiert über das am 25. März 2006 in Kraft getretene Straßenausbaubeitragsgesetz und beantwortet die von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern gestellten wichtigsten Fragen.
Die Übersicht der prozentualen Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Ausbaukosten bildet die Grundlage für das Berechnungsbeispiel, in dem der Aufwand und die Baukosten einer Ausbaumaßnahme auf die Allgemeinheit einerseits und auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer andererseits verteilt und als Straßenausbaubeiträge erhoben werden.
Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen die einzeln benannten Ansprechpartner in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und in den zuständigen Tiefbauämtern der Bezirke zur Verfügung.
Anlieger zahlen keinen Beitrag mehr zum Straßenausbau - Senat beschließt Gesetzentwurf zur Aufhebung der bisherigen Regelung
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