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Diese Straßenausbaubeiträge sind auf Antrag an die Beitragspflichtigen/ die ehemaligen Beitragsschuldner zurückzuzahlen. Um auf eine zweckmäßige Antragstellung hinzuwirken, werden die Bezirksämter gebeten, die Beitragspflichtigen durch einen einfachen Brief darauf hinzuweisen, dass sie die Rückzahlung der von ihnen geleisteten Straßenausbaubeiträge beantragen können. Der Antrag ist schriftlich und formlos beim Bezirksamt einzureichen. Er sollte den Namen und die Anschrift des Beitragspflichtigen sowie einen Hinweis auf das beitragspflichtige Grundstück enthalten. Wichtig für den Antrag ist zudem die Angabe eines Bankkontos (Kontonummer und Bankleitzahl), auf das der Rückzahlungsbetrag überwiesen werden soll. Prüfung der AnträgeDas Bezirksamt prüft die eingehenden Anträge auf Rückzahlung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Sofern der Beitragspflichtige und der Antragsteller identisch sind, kann der Straßenausbaubeitrag zurückgezahlt werden. Das gilt auch, wenn der Beitragspflichtige das beitragspflichtige Grundstück inzwischen veräußert hat. Ein neuer Eigentümer des beitragspflichtigen Grundstücks hat keinen Anspruch auf Rückzahlung. Anders verhält es sich im Fall der Erbschaft. Die Erben eines Beitragspflichtigen haben einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn sie ihre Erbschaft des beitragspflichtigen Grundstücks durch Vorlage des Erbscheins nachweisen können.Rückzahlung der StraßenausbaubeiträgeDie unverzügliche Rückzahlung erfolgt nur in Höhe des zuvor eingezahlten Straßenausbaubeitrags. Der Rückzahlungsanspruch erstreckt sich nicht auf die Erstattung etwaiger Kosten des Beitragspflichtigen oder auf Zinsen.Quelle: Brief des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller an die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt vom 27.09.2012 Download
Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes vom 05.09.2012
Öffentliche Bekanntmachung des Gesetzes (GVBl. vom 18.09.2012, Seite 266) Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Abteilung Grundsatzangelegenheiten und Recht Württembergische Straße 6, 10707 Berlin Wolfgang Lübke
Tel.: 030 90139-4125E-Mail: wolfgang.luebke@senstadtum.berlin.de Ansprechpartner in den Berliner Bezirken |
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115
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