Lebenszyklus eines Gebäudes
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Eingebettet in eine nachhaltige Stadtentwicklungs- und Energiepolitik ist das ökologische Bauen ein zentrales Element nachhaltiger Politik in Berlin. Die Rahmenbedingungen für private Bauherren regeln Bundesgesetze und Vorgaben der
EU. Als Bundesland kann Berlin aktiv auf mehr Nachhaltigkeit beim Bauen hinwirken. So kann es Modelle und Grundlagen erforschen und entwickeln, wie das seit Ende der 1980er Jahre praktiziert wird.
Vorbild öffentliche Hand
Zudem hat das Land klare Regeln für die eigenen, öffentlichen und öffentlich geförderten Bauvorhaben aufgestellt. Sie setzen bereits bei der Wahl des Standorts an und reichen über den eigentlichen Bau, die Nutzung und den Betrieb bis hin zum späteren Rückbau der Gebäude. Ein solch umfassender Ansatz, der tatsächlich den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigt, lässt sich privaten Bauherren durch die Landespolitik nicht verordnen, wohl aber vorleben.
Dreiklang der Nachhaltigkeit
Fotos: Louis Back (3), Mattbuck/Wikicommons
Arbeits- und Orientierungshilfen
1994 schrieb der Senat Grundsätze fest, die bei öffentlichen Bauvorhaben die Nachhaltigkeit zur Regel machen und "vom ökologischen Experiment zum Regelstandard" führen sollten. Der damals formulierte "Berliner Standard für ökologisches Bauen" wurde bundesweit zum Vorbild. Mit dem
Leitfaden Ökologisches Bauen wird dieser Standard seither kontinuierlich weitergeschrieben.
Architektinnen und Architekten, die sich mit einem Entwurf an Realisierungswettbewerben für öffentliche Berliner Bauten beteiligen, müssen ebenfalls diese ökologischen Standards erfüllen. Die dazu veröffentlichten
Ökologischen Planungskriterien für Wettbewerbe legen fest, welche Anforderungen in der Durchführung von Bauwettbewerben beachtet werden müssen. So stellt Berlin sicher, dass bereits in die Aufgabenstellung die Belange des ökologischen Bauens einfließen.
Regeln für Baustoffe
Ein weiteres Beispiel für eine nachhaltige Politik sind die
Vorgaben des Senats für die Verwendung von Baustoffen bei öffentlichen Bauprojekten. Bereits Anfang der 1990er Jahre hat der Senat solche Regeln erlassen. Die differenzierten Vorgaben gelten für Hoch- wie Tiefbaumaßnahmen und betreffen nicht nur Baustoffe und Bauteile, sondern auch Hilfsstoffe und Baunebenprodukte.
Energiestandard öffentlicher Gebäude
Für den Energiestandard öffentlicher Gebäude gibt es in Berlin dezidierte Vorgaben. Schon heute müssen mit öffentlichen Mitteln geförderte Neubauten so geplant und gebaut werden, dass ihr Primärenergiebedarf die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) um 30 Prozent unterschreitet. Derzeit erarbeitet der Senat weitere konkrete und anspruchsvolle Vorgaben. Mit ihnen sollen die bundesweit geltenden Anforderungen wie die der EnEV - selbst nach deren Verschärfungen von 2009 - unterschritten werden. Dieser "Berliner Energiestandard" soll künftig auch als Ziel gelten, wenn öffentliche Bestandsbauten saniert werden.