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Enteignungsbehörde des Landes Berlin


Bei der Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben wie dem Straßen- und Schienenbau oder der Städtebauplanung in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten werden zur Durchführung der jeweiligen Maßnahmen private Grundstücke benötigt. Ist eine einvernehmliche Regelung zur Grundstücksabgabe nicht möglich, sehen verschiedene gesetzliche Bestimmungen die Möglichkeit einer Enteignung vor.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zahlreiche Informationen der Berliner Enteignungsbehörde zu Verfahrensarten, Kosten und Rechtsschutz.



Wir möchten darauf hinweisen, dass aus Gründen der Verständlichkeit die komplexen rechtlichen Anforderungen an ein Enteignungsverfahren stellenweise nur vereinfacht und nicht abschließend dargestellt werden.

 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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